Am 27. April 2020 hat das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft das Krisendekret II verabschiedet, welches Maßnahmen im Bereich der AktiF- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung beinhaltet. Folgende 3 aktuelle Maßnahmen dienen dazu, die Kriseneffekte abzufedern und zum anderen Anreize für Neueinstellungen während und nach der Krise zu schaffen.
1) ab dem 01.01.2021: Erhöhung aller Förderbeträge um 4 %
Ab dem 1. Januar 2021 werden alle Förderbeträge um 4% erhöht.
2) Verdoppelung der Zuschüsse für die Laufzeit vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
Wer ist betroffen?
Für alle Einstellungen, die zwischen dem 01.07.2020 bis zum 30.06.2021 über AktiF oder AktiF Plus getätigt werden/wurden, erhält der Arbeitgeber in diesem Zeitraum den doppelten Förderbetrag.
Ab dem 1. Juli 2021 gelten wieder die „normalen“ Förderbeträge (vorbehaltlich einer Verlängerung der Maßnahme durch den/die zuständige/n Minister/in).
Alle „Arten“ von Arbeitgeber (Privatsektor, VoGs, lokale Behörden etc.) profitieren hiervon, und dies für alle 4 Möglichkeiten der Förderung, nämlich:
- klassisch (genannt „allgemeiner Zuschuss“) oder
- nach Ausbildung IBU, AiB, mittelständischer Lehre oder Industrielehre (ohne Degressivität in den Beträgen, auch „allgemein vorteilhaft“ genannt) und vorausgesetzt, dass eine AktiF (PLUS)-Bescheinigung zu Beginn der Ausbildung ausgestellt wurde, oder
- projektgebunden (für VoGs oder gleichgestellte Arbeitgeber: mit Abkommen Ministerium) oder
- konventioniert (für lokale Behörden wie Gemeinden, ÖSHZ, Polizei, Interkommunalen etc: mit Abkommen Ministerium)
Wie hoch sind die Zuschüsse?
Durch die Verdoppelung ergeben sich folgende Zuschüsse:
Ab dem 01.01.2021 – inkl. der 4%igen Erhöhung (siehe Punkt 1):
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Allgemeiner Zuschuss
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Allgemein vorteilhafter Zuschuss nach Ausbildung
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Projektgebundene / konventionierte Stellen
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AktiF
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Jahr 1: 12 x 1.062€ (12.744€)
Jahr 2: 12 x 638 € (7.656€)
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Jahr 1: 12 x 1.062€ (12.744€)
Jahr 2: 12 x 1.062 € (12.744€)
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Jahr 1: 12 x 2.126€ (25.512€)
Jahr 2-5: 12 x 1.950€ (23.400€)/Jahr
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AktiF PLUS
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Jahr 1: 12 x 2.126 € (25.512€)
Jahr 2: 12 x 1.276€ (15.312€)
Jahr 3: 12 x 638€ (7.656€)
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Jahr 1: 12 x 2.126 € (25.512€)
Jahr 2: 12 x 2.126 € (25.512€)
Jahr 3: 12 x 1.276 € (15.312€)
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Jahr 1: 12 x 3.896€ (46.752€)
Jahr 2-5: 12 x 3.720 € (44.640€)/Jahr
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3) Vorteilhaftere Förderung nach Ausbildungsmaßnahmen, wenn die Einstellung innerhalb von 6 Monaten erfolgt
Und wenn ich meinen Praktikanten nicht direkt nach der Ausbildung einstellen kann?
Die Einstellung nach einer anerkannten Ausbildung und die damit verbundenen vorteilhafteren Förderungen werden gewährt, wenn der Übergang nach der Ausbildungsmaßnahme innerhalb von 6 Monaten erfolgt. Es muss sich somit nicht um eine nahtlose Einstellung handeln.
Bisher sieht das Dekret vom 28.05.2018 zur AktiF- und AktiF Plus-Beschäftigungsförderung vor, dass nach den Ausbildungen IBU, EPU, AIB, Lehre und Industrielehre eine nahtlose Übernahme in einen Arbeitsvertrag beim Arbeitgeber erfolgen muss, um vom vorteilhaften Zuschuss zu profitieren, d.h. dass der Zuschuss nicht nach einem Jahr (bei AktiF) bzw. nach zwei Jahren (bei AktiF PLUS) reduziert wird.
Aufgrund der Corona-Krise ist dies sicherlich für viele Arbeitgeber nicht möglich. Damit die Arbeitgeber, die im Vorfeld im Rahmen der vorgenannten Ausbildungen AktiF- oder AktiF PLUS-Berechtigte ausgebildet haben, trotzdem vom vorteilhafteren Zuschuss profitieren können, gewährt die Regierung den Arbeitgebern eine Übernahmefrist von maximal 6 Monaten.
Diese verlängerte Übernahmefrist gilt für die Ausbildungsmaßnahmen, die im Zeitraum zwischen dem 13. März 2020 und dem 19. April 2021 enden.