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Arbeitslosenunterstützung

Wenn Sie Ihre Arbeit verloren haben, müssen Sie einige Formalitäten erledigen, und zwar innerhalb einer bestimmten Frist. Die Frist beginnt 28 Tage vor Auflösung des Arbeitsvertrags und endet 8 Tage danach. Hier die Prozedur im Überblick:

  • Sie waren in Belgien beschäftigt: Ihr Arbeitgeber händigt Ihnen die Arbeitsbescheinigung C4 aus.
    Sie waren im europäischen Ausland beschäftigt: Sie müssen Ihre Arbeitsbescheinigung von der dortigen Arbeitsverwaltung (Beispiel: die Bundesagentur für Arbeit in Deutschland) in eine Bescheinigung U1 umwandeln lassen.
  • Mit der Bescheinigung (C4 bzw. U1) gehen Sie zum Arbeitsamt, wo Sie als Arbeitsuchender eingetragen werden, und dann zu Ihrer Zahlstelle, um Arbeitslosengeld zu beantragen (Zahlstellen: Hilfszahlstelle für Arbeitslosenunterstützungen oder Ihre Gewerkschaft).
  • Von Ihrer Arbeitslosenkasse erhalten Sie eine Kontrollkarte, die Sie an jedem Monatsende bei der Zahlstelle einreichen müssen.
  • Die Arbeitslosenkasse erstellt Ihre Akte und sendet diese an das zuständige Büro des Landesamtes für Arbeitsbeschaffung (LfA/ONEM).
  • Das Landesamt für Arbeitsbeschaffung befindet über Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld und übermittelt der Arbeitslosenkasse die Zahlungserlaubnis oder den Ablehnungsbescheid.

Beachten Sie außerdem Folgendes:

  • Es ist in Ihrem Interesse, alle Formulare vollständig und korrekt auszufüllen, andernfalls schickt das Landesamt für Arbeitsbeschaffung Ihre Akte wieder an die Zahlstelle zurück, und die Auszahlung könnte sich hinauszögern.
  • Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, werden Sie ab dem Tag der Antragstellung entschädigt. Sie sollten also alle notwendigen Schritte innerhalb der vorgeschriebenen Frist (siehe oben) erledigen, selbst wenn Sie noch nicht im Besitz aller erforderlichen Unterlagen sind.
 

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