Zulassungsbedingungen und Antragstellung

Wenn Sie an einer Berufsausbildung teilnehmen möchten, müssen verschiedene Zulassungsbedingungen erfüllt sein. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, werden Sie nicht zur Berufsausbildung zugelassen.

Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 13.12.2018 über Berufsausbildungen für Arbeitsuchende

Zulassungsbedingungen

Sie müssen

  1. Ihren Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben;
  2. beim Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingetragen sein
  • als nicht beschäftigte/r Arbeitsuchende/r, d.h. keiner entlohnten Berufstätigkeit nachgehen oder
  • als verpflichtend eingetragene/r Teilzeitbeschäftigte/r, d.h. unfreiwilliger Teilzeitarbeitnehmer sein
  1. nicht mehr schulpflichtig sein;
  2. nicht das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben;
  3. die Berufsausbildung muss in Ihren Eingliederungsweg passen und für Sie arbeitsmarktrelevant sein.

Für welche Berufsausbildungen gelten diese Zulassungsbedingungen?

Vom Arbeitsamt organisierte oder anerkannte Berufsausbildungen, z.B. die Ausbildungen, die in den Berufsbildungszentren des Arbeitsamtes organisiert werden oder Ausbildungen, die vom Arbeitsamt anerkannt sind.

Falls die Ausbildung nicht anerkannt ist, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Anerkennung einzureichen.

Weitere Informationen zu anerkannten Ausbildungen unter Tel. 087 638 900 oder unter [email protected]

Welche sind die Formalitäten?

Sind die Zulassungsbedingungen erfüllt und handelt es sich um eine vom Arbeitsamt organisierte oder anerkannte Berufsausbildung, dann müssen Sie VOR Ausbildungsbeginn

  • einen Antrag auf Berufsausbildung bei Ihrem/Ihrer zuständigen Arbeitsberater/in stellen, bzw. einen Termin vereinbaren unter Tel. 087 638 900 oder [email protected]

oder

  • einen Antrag auf Eigeninitiative beim Arbeitsamt einreichen. Das entsprechende Formular finden Sie hier.

Wichtige Hinweise:

 

Eventuelle Ausbildungskosten (Einschreibgebühren, …) tragen Sie selbst.

Der Ausbildungsträger kann selbst Bedingungen für die Teilnahme festlegen z.B. Mindestkenntnisse in einer Sprache, über ein Abitur verfügen, ... Erkundigen Sie sich rechtzeitig!

Weitere Informationen finden Sie unter den Links.

Das Verfahren: Schematische Darstellung

Antragstellungsprozedur

Sie können einen Antrag auf Berufsausbildung in Eigeninitiative oder mit Hilfe eines Beraters stellen.

Mit Hilfe eines Beraters

Sie vereinbaren telefonisch einen Termin mit Ihrem Berater beim Arbeitsamt. Bei diesem Termin besprechen Sie Ihr Vorhaben und legen mit Ihrem Arbeitsberater einerseits ein Qualifizierungsziel fest und andererseits auf welchem Wege Sie dieses Ziel erreichen können.

Wenn Sie die grundsätzlichen Bedingungen für die Zulassung zu einer Berufsausbildung (siehe oben) erfüllen können Sie bei diesem Termin sogleich einen Antrag auf Berufsausbildung stellen. Ihr Arbeitsberater wird Ihnen beim Ausfüllen des Antrages behilflich sein.

Der Berufsausbildungsantrag besteht aus zwei Teilen. Den ersten Teil füllen Sie aus, den zweiten Teil die Bildungseinrichtung bei der Sie die Ausbildung absolvieren möchten.

Es muss sich bei der geplanten Qualifizierung um eine anerkannte Berufsausbildung (siehe Liste der anerkannten Berufsausbildungen) handeln. Denn nur dann kann Ihr Antrag auf Berufsausbildung bewilligt werden. Falls die Ausbildung nicht anerkannt ist, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Anerkennung einzureichen.

Beachten Sie dass der Antrag VOR Ausbildungsbeginn eingereicht werden muss.

Das Arbeitsamt bearbeitet Ihren eingereichten Antrag. Es wird geprüft, ob Sie die allgemeinen und spezifischen Freistellungsbedingungen erfüllen und ob Sie ein Anrecht auf Prämie und Fahrtkostenentschädigung haben.

 

Auf Eigeninitiative

Prüfen Sie bitte vorab, ob Sie die grundsätzlichen Bedingungen für die Zulassung zu einer Berufsausbildung (siehe oben) erfüllen. Wenn ja, laden Sie auf der Seite des Arbeitsamtes den entsprechenden Antrag herunter.

Wenn Sie die grundsätzlichen Bedingungen nicht erfüllen, kann Ihr Antrag nicht berücksichtigt werden.

Der Berufsausbildungsantrag besteht aus zwei Teilen. Den ersten Teil füllen Sie aus, den zweiten Teil die Bildungseinrichtung bei der Sie die Ausbildung absolvieren möchten.

Es muss sich bei der geplanten Qualifizierung um eine anerkannte Berufsausbildung (siehe Liste der anerkannten Berufsausbildungen) handeln. Denn nur dann kann Ihr Antrag auf Berufsausbildung bewilligt werden. Falls die Ausbildung nicht anerkannt ist, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Anerkennung einzureichen.

Beachten Sie, dass der Antrag VOR Ausbildungsbeginn eingereicht werden muss.

Auf Basis Ihres eingereichten Antrages begutachtet Ihr Arbeitsberater, ob Ihre angestrebte Qualifizierung arbeitsmarktrelevant ist und in Ihren beruflichen Eingliederungsweg passt.

Das Arbeitsamt bearbeitet Ihren eingereichten Antrag. Es wird geprüft, ob Sie die allgemeinen und spezifischen Freistellungsbedingungen erfüllen und ob Sie ein Anrecht auf Prämie und Fahrtkostenentschädigung haben.

 

Weiterführende Informationen: Downloads & Links