Sie sind entschädigter Arbeitsuchender unter 60 Jahren?
Um Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung zu behalten, müssen Sie gewisse Bedingungen erfüllen und sich aktiv um Arbeit bemühen. Der Kontrolldienst des Arbeitsamtes der DG bewertet die Anstrengungen, die Sie zur Wieder-/Eingliederung in den Arbeitsmarkt unternommen haben.