Sie sind entschädigter Arbeitsuchender unter 60 Jahren?
Sie haben Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung (Arbeitslosengeld/Berufseingliederungsgeld).
Um diesen Anspruch weiterhin zu eröffnen, müssen Sie
- dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und
- aktiv am aufgestellten Aktionsplan und an beruflichen Aus- und Weiterbildungen teilnehmen,
die Ihnen vom Arbeitsamt der DG angeboten werden;
- selbstständig und aktiv nach Arbeit suchen:
- regelmäßig die auswärtige, nationale, regionale oder lokale Presse/Internetseiten
nach Stellenangeboten durchsuchen und auf diese antworten,
- sich bei verschiedenen Arbeitgebern spontan bewerben,
- sich bei den verschiedenen Zeitarbeitsfirmen eintragen.
Diese aktive Verfügbarkeit wird vom Kontrolldienst des Arbeitsamtes der DG überprüft und bewertet. Die Bewertung ist global. Sie bezieht sich auf Ihre persönliche Gesamtsituation.
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