Sie kennen das LBA-System bereits? Dann finden Sie hier die wichtigsten Änderungen ab 2018 zusammengefasst...
Informieren Sie sich hier, was Sie als Nutznießer beachten müssen, wenn Sie eine Person im Rahmen des LBA-Systems beschäftigen möchten.
Die Lokale Beschäftigungsagentur (LBA) bietet Ihnen diese Möglichkeit. Es handelt sich dabei um gelegentliche Arbeiten, die nicht im Rahmen von üblichen Beschäftigungsverhältnissen ausgeführt werden.