Kontrolle des Suchverhaltens
Mit Ihrer Eintragung als Arbeitsuchender erhalten Sie Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung. Gleichzeitig verpflichten Sie sich dazu, sich aktiv um Arbeit zu bemühen. Ihr Suchverhalten auf dem Arbeitsmarkt wird in regelmäßigen Abständen vom Kontrolldienst des Arbeitsamtes überprüft und bewertet.