Sind Sie Schul- oder Studienabgänger? Mit dem Ende der Schul- oder Ausbildungszeit beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Das Arbeitsamt ist dazu da, um Sie bei Ihrer Arbeitsuche zu unterstützen ...
Sie sind entschädigter Arbeitsuchender und möchten eine Ausbildung absolvieren? Unter bestimmten Bedingungen können Sie für die Dauer einer Ausbildung oder eines Studiums eine Freistellung von der Arbeitsuche erhalten und dennoch weiterhin Arbeitslosengeld beziehen.