Kontrolle und Sanktionen
Seit dem 01.01.2016 sind die regionalen Arbeitsverwaltungen (Arbeitsamt, LeFOREM, VDAB und Actiris) zum Teil für die Kontrolle und Sanktionen von Arbeitslosen zuständig. Hierbei geht es einerseits um die Kontrolle der Verfügbarkeit uns des Suchverhaltens auf dem Arbeitsmarkt. Andererseits kann der Kontrolldienst des Arbeitsamtes auch verschiedene Fehlverhalten der Arbeitslosen sanktionieren.