Kinesitherapeuten und Kinesitherapeutinnen behandeln vor allem Menschen, deren körperliche Bewegungsmöglichkeit zum Beispiel auf Grund von Alter, Krankheit, Verletzung, chirurgischen Eingriffen oder Behinderung eingeschränkt sind.Sie erstellen dazu Behandlungspläne anhand ärztlicher Verordnungen und gegebenenfalls eigener Untersuchungen.
Bei gesunden Patienten, die zum Beispiel Vorbeugungsmaßnahmen gegen Belastungsschäden an der Wirbelsäule wünschen, legen Kinésitherapeuten und Kinésitherapeutinnen selbstständig Therapieprogramme fest.
Die Behandlungspläne und die ärztlichen Verordnungen besprechen Kinesitherapeuten und Kinesitherapeutinnen mit dem Patienten selbst.Besonders wichtig dabei ist es, eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen und die Patienten zur Mitarbeit zu motivieren, denn gerade bei Störungen des Bewegungssystems kann ein dauerhafter Behandlungserfolg nur dann gesichert werden, wenn die Patienten ihr Bewegungsverhalten in Beruf und Freizeit selbst aktiv verändern. Dabei benötigen Kinésitherapeuten und Kinésitherapeutinnen viel Geduld und Einfühlungsvermögen.
Es bestehen zwei Therapie Varianten: die aktive Therapie und die passive Therapie.
Bei der aktiven Therapie führen Kinesitherapeuten und Kinesitherapeutinnen mit den Patienten vor allem Bewegungs-, Atem- und Übungstherapien durch, um entsprechend gestörte Körperfunktionen zu entwickeln, zu erhalten und wiederherzustellen. Sie leisten bei der Bewegungsführung Hilfestellung und führen die Patienten langsam zur eigenständigen Ausführung der Bewegungen und Übungen hin.
Bei der passiven Therapie, die meist vorbereitend und unterstützend zur aktiven Therapie eingesetzt wird, setzen Kinesitherapeuten und Kinesitherapeutinnen geeignete Maßnahmen etwader Wärme-, Kälte-, Licht-, Hydro- und Elektrotherapie, der klassischen Massage und der Bindegewebsmassage ein.
Für gesunde Menschen, die Belastungsschäden vorbeugen wollen, bieten Kinesitherapeuten und Kinesitherapeutinnen Einzel- oder Gruppenstunden an, die zum Beispiel in der Praxis oder in Sporthallen stattfinden.
Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es
- in Krankenhäusern
- in Vorsorge- und Rehabilitationskliniken
- in Kinesitherapeuten-Praxen
- bei professionellen Sportmannschaften
- in Alten- und Pflegeheimen
- in Fitness-Studios
- in Organisationen des Gesundheitswesens
- als Vertreter für medizinisches Material
Vielfach machen sich Kinesitherapeuten und Kinesitherapeutinnen mit einer eigenen Praxis selbständig.
- individuelle Behandlungspläne und Übungsprogramme nach ärztlicher Verordnung erstellen
- Patienten und/oder Angehörige informieren und beraten – über ärztlichen und
physiotherapeutischen Befund, Therapiekonzept, Zweck und Wirkungsweise der geplanten
Übungen, …
- Maßnahmen passiver Therapie je nach Behandlungsplan durchführen
- Maßnahmen aktiver Therapie je nach Behandlungsplan durchführen
- Hilfestellung bei der Bewegungsführung leisten, Patienten langsam zur eigenständigen
Ausführung der Bewegungen und Übungen hinführen (Übungen erklären, gegebenenfalls
vorturnen, …)
- Patienten motivieren, zu Eigenaktivität und Ausdauer anregen, Disziplin und Genesungswillen
fördern, auf gesundheitsförderliche Änderung von Alltagsverhalten hinwirken Anwenden
unterschiedlichster Untersuchungs- und Therapiekonzepte. Dazu gehören z.Bsp.:
- Funktionsanalyse
- Manuelle Therapie
- Atemtherapie
- Postoperative Bewegungstherapie
- Behandlung nach Bobath (Rehabilitation von Patienten nach Schlaganfällen und anderen Erkrankungen des Zentralnervensystems)
- Behandlung nach Vojta (Diagnostik und Therapie von Bewegungsstörungen bei Säuglingen, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen)
- Gruppentraining, Kurse in Gesundheitsgymnastik konzipieren und durchführen
- Mit Sportlern sportphysiotherapeutische Maßnahmen zum Zweck der Leistungssteigerung durchführen
- Hausbesuche durchführen
- Praxisführung : Dokumentieren, Verwalten und Organisieren
- Untersuchungsergebnisse, Behandlungsziele und –maßnahmen dokumentieren
- Behandlungsberichte verfassen
- Mit dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin Rücksprache halten
- Abrechnung mit den Krankenkassen
- Materialien, Hilfsmittel und Geräte beschaffen und warten
Um ihre Patienten fachgerecht betreuen zu können, setzen Kinesitherapeuten und Kinesitherapeutinnen für etliche Therapiemaßnahmen ganz unterschiedliche Hilfsmittel und Geräte ein, zum Beispiel Gehhilfen, Gymnastikgeräte und Massageöle.
Für Verwaltungsarbeiten verwenden sie unter anderem:
- Computer
- Telefon und Fax
- Patientendateien
- Terminkalender