Rettungssanitäter/in - Krankenwagenfahrer/in

Der Einfachheit halber verwenden wir in unserer Beschreibung die männliche Form, die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.

Berufsbeschreibung

Der Beruf des Krankenwagenfahrers wird auf unterschiedliche Weise ausgeübt, je nachdem, ob es sich um nicht dringende Patiententransporte (NPT) oder um medizinische Notfallhilfe (EMA) handelt.

Im Zusammenhang mit nicht dringenden Patiententransporten (NPT) oder medizinisch-sanitären Transporten (MST) besteht die Rolle des Krankenwagenfahrers darin, den Transport von Patienten, deren Zustand stabil ist, sicherzustellen und ihren Gesundheitszustand während der Fahrt zu überwachen. Er kann bestimmte technische Dienstleistungen erbringen, wie z.B. die Fortsetzung der Sauerstoffbehandlung, das Aufrichten, Heben und richtige Positionieren des Patienten sowie die Ruhigstellung des Patienten, um seine Sicherheit während des Transports zu gewährleisten. Er muss auch erste Hilfe leisten, eventuell die 112-Notrufzentrale anrufen und den Patienten überwachen, während er auf spezialisierte Hilfe wartet. Es handelt sich also um einen nicht dringenden Transport, der im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes, einer Verlegung oder einer Konsultation von einem Team von zwei zertifizierten Krankenwagenfahrern durchgeführt wird und der vom Patienten selbst, vom behandelnden Arzt oder von einem sozialen Dienst wie beispielsweise einer Krankenkasse angefordert werden kann. In der Regel arbeitet der Krankenwagenfahrer für ein privates Krankenhaustransportunternehmen, hauptsächlich für den Notfalldienst des belgischen Roten Kreuzes.

Im Falle der medizinischen Notfallhilfe (AMU) ist jeder Einsatz des Krankenwagenfahrers von einer Meldung der 112-Notrufzentrale abhängig, die die Notfälle zwischen den verschiedenen verfügbaren Fahrzeugen verteilt. Jedes Fahrzeug besteht aus mindestens zwei Sanitätern, die oft als erste am Einsatzort eintreffen. Ihre Aufgabe ist es, den Ernst der Lage zu beurteilen und jedem, dessen Gesundheitszustand nach einem Unfall, einer plötzlichen Krankheit oder einer plötzlichen Komplikation einer Krankheit sofortige Versorgung erfordert, erste Hilfe zu leisten. In potenziell tödlich verlaufenden Fällen und bei Gefährdung der lebenswichtigen Funktionen kann der Rettungswagenfahrer die Verstärkung eines mobilen ärztlichen Not- und Wiederbelebungsdienstes (frz. SMUR), bestehend aus mind. einem Notarztes und einem Notfallkrankenpfleger, anfordern. Nach der vom Arzt erstellten Diagnose hilft der Rettungssanitäter diesem Notfallpersonal bei der Durchführung der entsprechenden Behandlung (Intubation, Beatmung, Überwachung, Elektrokardiogramm usw.).

Je nach Situation können die Maßnahmen, die der Rettungssanitäter ergreift, unterschiedlich sein: Durchführung der Basisreanimation (Herzkompression, Mund-zu-Mund-Beatmung), Unterstützung, Ergänzung oder Wiederaufnahme der lebenswichtigen Funktionen (z.B. durch Verabreichung von Sauerstoff), Schutz der Verletzungen durch Pflaster oder Kompressionsverbände, Stabilisierung von Verletzungen durch Schienen oder eine Halskrause, Verlagerung des Patienten mit einer angepassten Trage, Vorbereitung der Intubation, Einsatz eines Defibrillators bei Herz-Kreizlauf-Stillstand usw. Sobald die Zustand des Patienten unter Kontrolle ist, übermitteln die Rettungssanitäter die vor Ort gesammelten Daten an das Zielkrankenhaus und transportieren den Patienten mit dem Krankenwagen in die Notaufnahme.

Krankenwagen zur medizinischen Notfallhilfe können von einem Feuerwehr- und Rettungsdienst, einem vom FÖD Volksgesundheit zugelassenen Privatunternehmen, einem Krankenhaus oder einer Rettungsstelle des Roten Kreuzes bereitgestellt werden.

Der Rettungssanitäter kann auch Teil eines Paramedical Intervention Teams (PIT) sein. Dabei handelt es sich um zwischengeschaltete Rettungsteams, die die Arbeitsbelastung der mobilen ärztliche Not- und Wiederbelebungsdienste erleichtern sollen. Das PIT besteht aus einem Krankenwagen, der in der Regel von einem Krankenhaus abhängig ist und  sowohl einen Rettungssanitäter und einer Notfallkrankenpfleger an Bord hat. Diese können über eine sichere Funkkommunikation durch einen räumlich entfernten Notarzt unterstützt werden.

Unabhängig davon, ob der Krankenwagenfahrer für nicht dringende Patiententransporte oder für die medizinische Notfallhilfe zuständig ist, muss er zusätzlich zu seinen anderen Aufgaben auch den guten Zustand der Ausrüstung des Krankenwagens sicherstellen, regelmäßig eine vollständige Desinfektion der Fahrzeuge durchführen, aber auch seine beruflichen Kompetenzen pflegen und weiterentwickeln.

Kompetenzen & Handlungsfelder

  • Kenntnisse der Anatomie, Physiologie und Symptomatologie
  • Beherrschung der Bedienung der Diagnose-, Überwachungs- und Behandlungsgeräte sowie der mit der Verwaltung der Intervention verbundenen Computersoftware.
  • In der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten
  • die Entwicklung des klinischen Zustands des Patienten und die Veränderungen während des Eingriffs erkennen und sich daran anpassen
  • Ergonomische und Behandlungmaßnahmen anwenden
  • Regeln der Hygiene und Asepsis[1] beachten
  • Fahren eines vorrangigen Fahrzeugs
  • Sich an verschiedenen Orten schnell zurecht finden
  • Beherrschung der Funkkommunikation
  • Den Patienten und seine Angehörigen in klarer Weise informieren
  • Professionnelle Kommunikation
  • Respektieren der medizinische Ethik und des Berufsgeheimnis
  • Entschärfung von Aggression oder Gewalt
  • Überprüfung der einwandfreien Funktion und des Bestands der Ausrüstung
  • Arbeiten in einem multidisziplinären Team

[1] Präventive Methode zur Vermeidung einer Infektion des Organismus durch Mikroben.

Soziale Kompetenzen

  • Zuhören können
  • Geduld
  • Diplomatie
  • Selbstbehauptung
  • Aufgeschlossenheit und Toleranz
  • Stressresitenz
  • Reaktionsfähigkeit
  • Flexibilität
  • Genauigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Hinterfragen
  • Gute körperliche Verfassung
     

Beruflicher Rahmen

Der Krankenwagenfahrer kann ein Ehrenamtlicher oder ein Angestellter sein. Seine Arbeit erfolgt in Teams und in Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen wie Feuerwehr, Polizei oder Zivilschutz durchgeführt. Es handelt sich um einen Außeneinsatz, bei dem häufig und zu unterschiedlichen Zeiten, Tag wie Nacht, gearbeitet wird.

Der Dienstausweis ist das Erkennungszeichen des Krankenwagenfahrers, das es ihm ermöglicht, während seiner Einsätze als solcher identifiziert zu werden. Sie wird vom FÖD Volksgesundheit nach erfolgreichem Abschluss des Zertifikats ausgestellt und ermöglicht die Teilnahme an 112-Notfalleinsätzen für einen verlängerbaren Zeitraum von 5 Jahren.

Voraussetzungen                                                                 

Um als Rettungssanitäter im Rahmen der medizinischen Notfallhilfe arbeiten zu können, muss man laut Gesetz vom 8. Juli 1964 im Besitz eines Zertifikats sein, das von einem vom FÖD Volksgesundheit zugelassenen Ausbildungszentrum ausgestellt wurde. Von diesen Ausbildungszentren findet man je eines pro Provinz.

Für die Ausübung des Berufs des Krankenwagenfahrers für den nicht dringenden Patiententransport definiert der Königliche Erlass vom 14. Mai 2019 die Zulassungskriterien für diesen paramedizinischen Beruf. Die Dauer der Grundausbildung beträgt 160 Stunden und umfasst theoretische und praktische Kurse, gefolgt von einem Praktikum von mindestens 40 Stunden. Danach ist eine kontinuierliche Ausbildung von mindestens 8 Stunden pro Jahr obligatorisch. Das Akkreditierungsverfahren für den Beruf wird am 1. September 2020 beginnen, wodurch die Fahrer von Krankenwagen für den Transport von Nicht-Notfallpatienten ein Visum erhalten können.

Andere Beschreibungen und Ausbildungswege

In der Wallonie / Bruxelles:

  • Siep (Service d'Information sur les Etudes et les Professions): Ambulancier/ère

In Deutschland:

 


Übersetzung der Berufsbeschreibung des SIEP (Service d'Information sur les Etudes et les Professions)