Die Befugnisse des Landesamtes für Arbeitsbeschaffung (LfA/Onem)

Folgende Situationen fallen weiterhin in den Zuständigkeitsbereich des LfA/Onem...

  • Sie haben Ihre Arbeit aufgegeben?
  • Sie sind durch eigenes Verschulden entlassen worden?
  • Sie haben eine obligatorische Erklärung nicht abgegeben, oder Sie haben eine verspätete, falsche oder unvollständige Erklärung abgegeben?
  • Sie haben von einem falschen Stempelabdruck Gebrauch gemacht?
  • Sie haben wissentlich Gebrauch von unrichtigen Dokumenten gemacht?
  • Sie haben "schwarz" gearbeitet, Sie haben Ihre Kontrollkarte nicht oder falsch ausgefüllt, Sie haben Ihre papierne Kontrollkarte nicht vorzeigen können?

Lesen Sie hierzu weitere Informationen auf der Internetseite des LfA.