Kurzarbeit und Ausbildung

Von Kurzarbeit betroffene Beschäftigte können während dieser zeitweiligen Arbeitslosigkeit an Aus- und Weiterbildungen teilnehmen.

Die föderale Gesetzgebung sieht die Möglichkeit der zeitweiligen Arbeitslosigkeit (Kurzarbeit) bei Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund höherer Gewalt vor.

Bei den Aus- und Weiterbildungen für Arbeitnehmer in Kurzarbeit wird unterschieden zwischen:

Ausbildungen außerhalb des Betriebs

  • Ausbildungen einer regionalen bzw. gemeinschaftlichen Arbeitsverwaltung (z.B. in den Berufsbildungszentren des Arbeitsamtes) oder Ausbildungen eines von ihr anerkannten Ausbildungsanbieters
  • Ausbildungen eines sektoriellen Ausbildungsfonds oder eines von ihm anerkannten Trägers, z.B. Ausbildungen des Technologieindustriesektors (IFPM) oder anderer Sektoren
  • Jede vom Betrieb oder von Dritten organisierte Ausbildung, insofern die Ausbildungsinhalte von einer regionalen bzw. gemeinschaftlichen Arbeitsverwaltung (d.h. dem Arbeitsamt) anerkannt sind
     

Ausbildungen im Betrieb

  • Ausbildungen einer regionalen bzw. gemeinschaftlichen Arbeitsverwaltung (z.B. Ausbildungen des Arbeitsamtes), die im Betrieb durchgeführt werden
  • Ausbildungen eines sektoriellen Ausbildungsfonds oder Ausbildungen eines von ihm anerkannten Trägers, z.B. Ausbildungen, die ein Sektor im Betrieb durchführt
  • Jede vom Betrieb oder von Dritten organisierte Ausbildung, insofern die Ausbildungsinhalte von einer regionalen bzw. gemeinschaftlichen Arbeitsverwaltung (d.h. dem Arbeitsamt) anerkannt sind.
  • Bei Ausbildungen im Betrieb muss auch die Teilnahme von betriebsfremden Teilnehmern möglich sein.

Beschäftigte können aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund höherer Gewalt (Covid19)  eine Ausbildungsprämie (max. 150 € brutto pro Monat für eine vollzeitige Ausbildung von 35 St./Woche) und eine Fahrtkostenentschädigung (Fahrtstrecke > 5 km) erhalten, wenn sie vom Arbeitsamt durchgeführte oder vom Arbeitsamt anerkannte Ausbildungen inner- oder außerhalb der DG in Anspruch nehmen.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmensservice und im Fachbereich Qualifizierung stehen Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung (s. Ansprechpartner).

Weitere Informationen finden Sie im Downloadbereich.