Krankenpfleger/in - Palliativ- und Langzeitpflege

Der Einfachheit halber verwenden wir in unserer Beschreibung die männliche Form, die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.

Berufsbeschreibung

Die Palliativ- und Langzeitpflege zielt auf die Verbesserung der Lebensqualität, die Behandlung körperlicher Symptome und die Bewältigung von Schmerzen sowie auf die psychologische Unterstützung des Patienten und seiner Angehörigen ab. Sie wird Patienten mit einer unheilbaren Krankheit zur Verfügung gestellt.

Es handelt sich um eine "kontinuierliche" Betreuung, weil sie in die Behandlung des Patienten integriert wird, sobald diesem die Diagnose einer schweren Krankheit gestellt wird. Das bedeutet, dass sich die Palliativpflege nicht nur auf die Endphase der Krankheit beschränkt.

In diesem Rahmen beurteilt der auf Palliativ- und Langzeitpflege spezialisierter Krankenpfleger zunächst die Situation des Patienten (Grad der Autonomie, Beurteilung von Schmerzen und anderen Symptomen, Nachbehandlung usw.). In Absprache mit dem Arzt plant er die Pflege, die es dem Patienten ermöglicht, seine Schmerzen besser zu bewältigen und belastende Symptome (Übelkeit, Appetitlosigkeit, Verstopfung usw.) zu lindern.

Er ist besonders darauf bedacht, die Lebensqualität und das Wohlbefinden der Patienten zu verbessern. Dies wird durch eine Komfortversorgung (z.B. Mundpflege), aber vor allem auch durch eine umfassende psychosoziale Betreuung erreicht. Der Krankenpfleger ist anwesend, um den Patienten und seine Angehörigen zu unterstützen, ihnen zuzuhören und sie zu begleiten. Zudem informiert er sie über die geleistete Betreuung und Behandlung.

Der Patient, seine Angehörigen und das medizinische Team stehen in enger Rücksprache, um die Pflege zu planen und therapeutische Ziele festzulegen, die die Werte und Prioritäten des Patienten berücksichtigen. Das Konzept der vorausschauenden Versorgungsplanung (ACP) ermöglicht es dem Patienten also, seine Überzeugungen durch eine Patientenverfügung zum Ausdruck zu bringen. In dieser nennt er den therapeutischen Rahmen, der zu seiner Versorgung nicht überschritten werden soll, erwähnt aber auch seine besonderen Wünsche (Euthanasie[1], Organspende usw.). Der Patient kann auch einen gesetzlichen Vertreter benennen, der Entscheidungen trifft, wenn er selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Die Rolle des Krankenpflegers besteht daher auch darin, sicherzustellen, dass die Entscheidungen des Patienten bezüglich seines Lebensendes und der Kontinuität der Pflege entsprechend seinen religiösen oder spirituellen Überzeugungen respektiert werden.

Die Palliativ- und Langzeitpflege ist nicht nur für ältere Menschen gedacht, sondern kann alle Alterskategorien betreffen, so auch Kinder (von der Neugeborenenphase bis zum Jugendalter) mit einem breiten Spektrum an Erkrankungen. Dabei wird die pädiatrische Palliativversorgung initiiert, sobald eine lebenseinschränkende oder lebensbedrohliche Krankheit diagnostiziert wird. Sie zielt darauf ab, die bestmögliche Lebensqualität für das Kind und seine Familie aufrechtzuerhalten.

Wenn der spezialisierte Krankenpfleger als Teil eines mobilen Teams innerhalb des Krankenhauses arbeitet, übernimmt er innerhalb dieses Teams auch eine palliative Funktion. Das bedeutet, dass seine Aufgabe darin besteht, das Pflegeteam zu sensibilisieren, zu beraten und im besonderen Ansatz der Palliativpflege zu schulen, aber auch psychologische Unterstützung zu leisten.

[1] Ein von einem Arzt ausgeübtes Verfahren, welches das Leben eines Menschen nur auf dessen Wunsch hin vorsätzlich beendet.

Kompetenzen & Handlungsfelder

  • Kenntnisse in den Pflege- und biomedizinischen Wissenschaften
  • Erstellung einer Pflegediagnose und Verwirklichung eines Pflegeplans
  • Überwachung des Gesundheitszustands des Patienten
  • Durchführung der vom Arzt verordneten Behandlung
  • Verrichten von Pflege- und Komfortaufgaben (Waschen, Unterstützung bei der Nahrungsmitteleinnahme usw.)
  • Verwendung spezifischer Geräte (Schmerzpumpe usw.)
  • Berichte verfassen
  • Den Patienten und seine Angehörigen informieren und unterstützen
  • Kommunikation mit anderen Fachleuten des Gesundheitswesens
  • Sicherheits- und Hygienevorschriften beachten
  • Die Schweigepflicht, den Patienten mitsamt seiner Rechte und Entscheidungen, die Gesetzgebung und die Abläufe/Prozeduren respektieren
  • Anpassung an die ständige Entwicklung von Techniken und Technologien
     

Soziale Kompetenzen

  • Einfühlungsvermögen, Zuhören und Engagement
  • Einfache Kommunikation
  • Geduld
  • Aufgeschlossenheit und Toleranz
  • Sinn für Distanz
  • Selbstkontrolle
  • Sorgfalt und Präzision
  • Beobachtungssinn
  • Einsatzflexibilität und Anpassungsfähigkeit
  • Eigeninitiative
  • Körperliche Widerstandsfähigkeit
  • Ausgezeichnete Gesundheit
     

Beruflicher Rahmen

Der Krankenpfleger für Palliativ- und Langzeitpflege arbeitet als Teil eines multidisziplinären Teams (Ärzte, Psychologen und andere verwandte Gesundheitsberufe) nach einem variablen Stundenplan.Er muss eine längere Stehposition einnehmen und Patienten hochheben.

Im Krankenhaus kann er entweder auf einer spezialisierten Palliativstation (Patienten, die am Ende ihres Lebens stehen und weder zu Hause noch in einer anderen Krankenhausabteilung betreut werden können) oder in mobilen Teams innerhalb des Krankenhauses tätig sein, welche den Patienten betreuen, unabhängig von der Abteilung, in der er sich befindet. Der Krankenpfleger kann auch Teil von zweitrangigen Betreuungsteams sein, die eher in der Wohnung des Patienten, im Pflegeheim oder in einer anderen Einrichtung arbeiten, in der der Patient betreut wird.

Voraussetzungen

Krankenpfleger mit besonderer Expertise in der Palliativmedizin können eine besondere berufliche Qualifikation (SPQ) dafür erhalten. Diese Qualifikation betrifft examinierter Krankenpfleger und Studenten mit Bachelorabschluss, die eine Zusatzausbildung in der Palliativpflege absolviert haben.

SPQs werden auf unbestimmte Zeit gewährt, aber ihre Aufrechterhaltung ist an eine kontinuierliche Schulung von mindestens 60 Stunden pro 4-Jahres-Zeitraum gebunden. Darüber hinaus muss der Krankenpfleger nachweisen, dass er in den letzten 4 Jahren mindestens 1.500 Stunden in der Palliativpflege oder mit Patienten in der Palliativphase im intra- oder extrahospitalen Sektor gearbeitet hat (Ministerialverordnung vom 8. Juli 2013).

Andere Beschreibungen und Ausbildungswege

In der Wallonie / Bruxelles:

In Deutschland:

 


Übersetzung der Berufsbeschreibung des SIEP (Service d'Information sur les Etudes et les Professions)