Krankenpfleger/in - Häusliche Pflege

Der Einfachheit halber verwenden wir in unserer Beschreibung die männliche Form, die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.

Berufsbeschreibung

Angesichts immer kürzerer Krankenhausaufenthalte, einer alternden Bevölkerung und einer Zunahme chronischer Krankheiten werden immer mehr Patienten zu Hause betreut. In diesem Zusammenhang ist gewährleistet der Krankenpfleger mit seiner Anwesenheit anwesend, um die Kontinuität sowie die optimale Qualität der Pflege. Er kümmert sich Patienten jeden Alters, die sich nach einem Unfall, einer Krankheit oder einer Operation zu Hause erholen oder die an einer chronischen Krankheit oder Behinderung leiden, die eine Langzeitpflege erfordert.

Auf der Grundlage einer Verordnung des Haus- oder Facharztes führt der Krankenpfleger verschiedene Handlungen aus: Komfortpflege  (z.B.Körperpflege), intramuskuläre oder unter die Haut gehende Injektionen, Versorgung von Wunden und Verbänden, Anlegen von Infusionen, Blutentnahme zu Hause, parenterale Ernährung[1], Anlegen von Stützstrümpfen, Versorgung der Atemwege (Pulsmessung, Nachtatemgerät usw.), Auftragen von Salben, Versorgung nach der Chemotherapie, Einläufe usw. Dazu verwendet er spezifische Geräte und Produkte, die an die Situation jedes einzelnen Patienten angepasst sind.

Der Krankenpfleger für die häusliche Pflege stellt auch das Bindeglied zwischen dem Ärzteteam auf der einen und dem Patienten oder seiner Familie auf der anderen Seite dar. Er achtet auf das emotionale Wohlbefinden seines Patienten und schenkt dessen Bedürfnissen oder Schwierigkeiten Aufmerksamkeit. Seine Aufgabe besteht auch darin, den Patienten über seine Krankheit und ihre Behandlung zu informieren und ihn zu beraten.

Eine weitere Aufgab des Krankenpflegers ist das Führen der Krankenakte des Patienten, die als Kommunikationsmittel zwischen den Ärzten, der Familie und den Pflegezentren dient. Sie umfasst die Identifikationsdaten des Patienten, den Inhalt der Pflegeverordnung, die Planung und Bewertung der Pflege und, falls erforderlich, eine Skala zur Beurteilung des Abhängigkeitsgrades der Person.

Der häusliche Krankenpfleger kann bestimmte Handlungen auch an einen Pflegeassistenten delegieren, der dann unter seiner Verantwortung arbeitet.

[1] Künstliche Ernährungstechnik, bei der die Nährstoffe intravenös zugeführt werden.

Kompetenzen & Handlungsfelder

  • Kenntnisse in den Pflege- und biomedizinischen Wissenschaften
  • Überwachung des Gesundheitszustands des Patienten
  • Verrichten von technischen Präventionsmaßnahmen
  • Durchführung der vom Arzt verordneten Behandlung
  • Verwirklichung von Pflege- und Komfortaufgaben (Köprerpflege, Füttern usw.)
  • Berichte verfassen
  • Den Patienten und seine Angehörigen informieren und unterstützen
  • Teamarbeit und Kommunikation mit anderen Fachleuten des Gesundheitswesens
  • Sicherheits- und Hygienevorschriften beachten
  • Respektieren des Patienten, der Schweigepflicht, der Gesetzgebung und der Abläufe/Prozeduren
  • Anpassung an die ständige Entwicklung von Techniken und Technologien
     

Soziale Kompetenzen

  • Einfühlungsvermögen, Zuhören und Engagement.
  •   Einfache Kommunikation
  •   Geduld
  •   Aufgeschlossenheit und Toleranz
  •     Sinn für Distanz
  •     Selbstkontrolle
  •     Sorgfalt und Präzision
  •     Beobachtungssinn
  •     Einsatzflexibilität und Anpassungsfähigkeit
  •     Körperliche Widerstandsfähigkeit
  •     Ausgezeichnete Gesundheit
  •     Eigeninitiative
  •     Autonomie
     

Beruflicher Rahmen

Der Krankenpfleger für die häusliche Pflege kann als Selbständiger arbeiten oder als Angestellter von einer Institution (Krankenkasse, Krankenhaus, Hauspflegedienst usw.) entsandt und eingesetzt werden. Er arbeitet in der Regel allein und nach unterschiedlichen Arbeitszeiten, wobei die Betreuung an jedem Tag des Jahres, auch an Wochenenden und Feiertagen, und bei Bedarf mehrmals am Tag erfolgt. Außerdem ist er häufig von Haus zu Haus unterwegs, muss lange stehen und Patienten hochheben.

Voraussetzungen

Zur Ausübung dieses Berufes benötigt man ein vom FÖD Volksgesundheit ausgestelltes Visum und eine INAMI-Nummer.

Es ist zu beachten, dass Inhaber der Berufsbezeichnung "Hebamme", wenn diese vor dem 1. Oktober 2018 erworben wurde, von Rechts wegen unter den gleichen Bedingungen wie Inhaber eines Bachelor-Abschlusses in allgemeiner Krankenpflege tätig sein können. Sollte die Qualifikation der Hebamme nach dem 1. Oktober 2018 erworben worden sein, kann der Inhaber automatisch technische Pflegeleistungen und medizinische Handlungen ausführen, die ihm auf dem Gebiet der Geburtshilfe, Fruchtbarkeitsbehandlung, Gynäkologie und Neonatologie anvertraut werden.

Andere Beschreibungen und Ausbildungswege

In der Wallonie / Bruxelles:

In Deutschland:

 


Übersetzung der Berufsbeschreibung des SIEP (Service d'Information sur les Etudes et les Professions)