Steuerberater/in

Der Einfachheit halber verwenden wir in unserer Beschreibung die männliche Form, die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.

Berufsbeschreibung

Der Steuerberater ist die Person, die in Steuersachen berät und begutachtet und den Steuerzahler bei der Erfüllung seiner Steuerpflichten unterstützt (Erstellung von Erklärungen und Belegen für direkte Steuer-, Mehrwertsteuer- oder andere Steuerpflichten). Darüber hinaus kann er auch Steuerzahler vor den Steuerbehörden vertreten.

Beruflicher Rahmen

Der Steuerberater selbst ist in unterschiedlichen Funktionen tätig. Einige Steuerberater sind als Mitarbeiter einer bestimmten Gesellschaft tätig. Andere bieten ihre Dienstleistungen auf dem Arbeitsmarkt als unabhängige Berater oder als Partner oder Mitarbeiter eines spezialisierten Unternehmens an. Es gibt auch Anwälte, die Steuerdienstleistungen als ihre Haupttätigkeit anbieten.

Andererseits werden angesichts der finanziellen und buchhalterischen Auswirkungen des Steuerrechts Fachleute aus verschiedenen Branchen, wie u.a. Wirtschaftsprüfer oder Buchhalter hinzugezogen, die den Beruf des Steuerberaters ergänzend ausüben. Soweit die Probleme die dem Steuerberater gestellt werden, mit seiner Haupttätigkeit zusammenhängen, ist er auch verpflichtet, die Rechte seiner Mandanten zu vertreten und zu verteidigen.

Zugangsvoraussetzungen

Das Gesetz vom 22. April 1999 schützt den Titel der Steuerberatung. Niemand darf den Titel verwenden oder den Titel oder einen Begriff verwenden, der mit dem Titel des Steuerberaters verwechselt werden könnte, wenn er nicht Mitglied des Instituts der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ist.

Der angehende Steuerberater ist verpflichtet, sich beim Institut der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater zu registrieren, um die Aufnahmeprüfung für das Praktikum ablegen zu können.

Die Aufnahmeprüfung ist nicht für jedermann zugänglich. Der Kandidat muss über das erforderliche Diplom (definiert durch den Königlichen Erlass vom 14. Mai 2009) für den Zugang zum Praktikum in der Steuerberatung verfügen, in diesem Fall:   

  • ein belgischer Universitätsabschluss,
  • ein Universitätsabschluss
  • ein Diplom in Wirtschaftspädagogik

Darüber hinaus muss der Kandidat die folgenden Bedingungen erfüllen, um zum Praktikum zugelassen zu werden:

  • Einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Nachweis über die Staatsangehörigkeit oder den Wohnsitz haben,
  • über ein Führungszeugnis verfügen, das nicht älter als drei Monate ist.

Das Praktikum in der Steuerberatung dauert grundsätzlich drei Jahre und beginnt jeweils am 1. Januar eines Jahres. Am Ende des Praktikums absolviert der Auszubildende eine schriftliche und mündliche Eignungsprüfung über seine beruflichen Kenntnisse. Je nach Ergebnis der Evaluation kann das Praktikum verlängert oder reduziert werden.

Eine Reform des Praktikums wird derzeit diskutiert und der direkte Zugang zum Eignungstest für Kandidaten mit siebenjähriger Berufserfahrung ist geplant.

Andere Beschreibungen und Ausbildungswege

In der Wallonie / Bruxelles:

  • Siep (Service d'Information sur les Etudes et les Professions):  Conseil fiscal

In Deutschland:

 


Übersetzung der Berufsbeschreibung des SIEP (Service d'Information sur les Etudes et les Professions)