Tätowierer/in

Der Einfachheit halber verwenden wir in unserer Beschreibung die männliche Form, die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.

Berufsbeschreibung

Der Tätowierer zeichnet durch das Injizieren von Tinte dauerhafte Symbole oder Inschriften auf die Haut verschiedener Körperteilen seiner Kunden ein. Sobald der Kunde das Thema der Zeichnung und die zu tätowierende Körperstelle ausgewählt hat, zeichnet der Tätowierer die Zeichnung oder Beschriftung freihändig oder mit einer Schablone auf die Haut. Daraufhin injiziert er Tinte, eine Mischung aus Pigmenten, in die zweite Hautschicht mit verschiedenen Werkzeugen wie z.B. Nadeln. In seinem Atelier stellt der Tätowierer Bücher mit einer ganzen Reihe von Vorschlägen für Tattoos für seine Kunde bereit, er kann aber auch eine neue Tätowierung nach den Wünschen des Kunden kreieren. Darüber hinaus berät er seine Kunden zur Hygiene, zu eventuellen Komplikation und zur Pflege des Tattoos.

Kompetenzen & Handlungsfelder

  • Sehr gute Beherrschung verschiedener Zeichentechniken
  • Gute Handhabung der Geräte
  • Beherrschung der Nutzung und der Mischung von Pigmenten
  • Die eventuellen Nebenwirkungen und Folgen einer Tätowierung kennen
  • Beratung und Information der Kunden
  • Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf Hygiene und Sterilisation von Geräten
  • Immer über Entwicklungen und Veränderungen in der Tattoo-Kultur auf dem Laufenden sein
     

Soziale Kompetenzen

  • Kreativität, künstlerische Ader
  • Beobachtungsgabe
  • Geschicklichkeit, handwerkliches Geschick
  • Akribie, Genauigkeit, Präzision
  • Geduld
  • Zuhören können, diplomatisches Geschick
  • Gute körperliche Verfassung
  • Stressbeständigkeit
  • Ruhe bewahren können

Beruflicher Rahmen

Der Tätowierer arbeitet hauptsächlich in einem Tattoo-Studio, entweder als Angestellter oder als Selbstständiger. Es gibt eine gesetzliche Verpflichtung in Bezug auf die Einhaltung der Hygiene und Sterilisation von Geräten (Königlicher Erlass vom 25.11.2005, veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 21.12.2005, der diese Normen für Tätowierer und Piercer regelt und am 1.1.2006 in Kraft getreten ist).

Zugangsvoraussetzungen

Jeder, der als Tätowierer arbeiten möchte, muss seine Tätigkeit beim FÖD Volksgesundheit anmelden (wenn er sich als Selbständiger niederlässt) und eine anerkannte Ausbildung in Sicherheit und Hygiene abgeschlossen haben.

Andere Beschreibungen und Ausbildungswege

In der Wallonie / Bruxelles:

  • Siep (Service d'Information sur les Etudes et les Professions):  Tatoueur

In Deutschland:

 


Übersetzung der Berufsbeschreibung des SIEP (Service d'Information sur les Etudes et les Professions)