Pflegehelfer/in

Der Einfachheit halber verwenden wir in unserer Beschreibung die männliche Form, die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.

Berufsbeschreibung

Der Pflegehelfer verrichtet unter der Aufsicht des verantwortlichen Krankenpflegers Aufgaben im Bereich Logistik, Hygiene oder Administration, so dass der Krankenpfleger mehr Zeit für spezifische technische Pflegeleistungen hat.
Im Falle häuslicher Pflege handelt es sich um Pflege des Patienten in Verbindung mit u.a. der Verabreichung von Arzneimitteln (z.B. Tropfen oder Zäpfchen) oder dem Anlegen und Pflegen von Prothesen, Stützstrümpfen oder Sauerstoffgeräten. Er überwacht auch die Einnahme von Essen und Getränken, beobachtet den Appetit oder damit zusammenhängende Störungen. Außerdem fallen das Wechseln der Bettwäsche, der Bettpfanne oder der Nachtstühle in sein Aufgabengebiet.

Der Beruf des Pflegehelfers ist folgender Regelung unterworfen:
"Unter Pflegehelfer ist eine Person zu verstehen, die eigens dazu ausgebildet wurde, dem Krankenpfleger unter dessen Kontrolle im Rahmen der von ihm koordinierten Tätigkeiten innerhalb eines strukturierten Teams im pflegerischen, erzieherischen und logistischen Bereich beizustehen." (Gesetz von 1967, abgeändert 2001, über paramedizinische Berufe).

Kompetenzen & Handlungsfelder

  • Alle Techniken in Verbindung mit körperlicher Pflege
  • Mit dem Pflegeteam konzertiertes Arbeiten
  • Anzeichen von Wohlbefinden oder Leiden beim Patienten beobachten
  • Einhaltung der Hygienevorschriften
  • Körperliche Fitness
     

Soziale Kompetenzen

  • Empathie
  • Organisationsfähigkeit
  • Beobachtungsgabe und Kommunikationsfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Umsicht
  • Sorgfalt
  • Im Team oder alleine arbeiten können
  • Geduld
  • Belastbarkeit und Stressresistenz

Beruflicher Rahmen

Der Pflegehelfer arbeitet u.a. im Krankenhaus, im Altenheim oder im Alten- und Pflegeheim und untersteht den Anweisungen eines Krankenpflegers. Körperausscheidungen, unangenehme Gerüche und der Anblick von Wunden und Blut gehören zum Arbeitsalltag. Da die Patienten auch an Sonn- und Feiertagen und in den Nachtzeiten zu versorgen sind, ist Schichtdienst keine Ausnahme.

Voraussetzungen

Auszug aus dem Ministeriellen Rundschreiben vom 8. November 2006 über die K.E. vom 12. Januar 2006:

Die neue Gesetzgebung gewährleistet dem Pflegehelfer ein Statut, eine Ausbildung und eine gesetzliche Anerkennung sowie die Möglichkeit für den Krankenpfleger, unter gewissen Bedingungen den Pflegehelfer mit einigen krankenpflegerischen Tätigkeiten zu beauftragen. Künftig wird diese Beauftragung in einem gesetzlichen Rahmen erfolgen, was sowohl die Art der Tätigkeiten sowie die Weise der Beauftragung betrifft.

Die Bedingungen, unter denen die Tätigkeiten vorgenommen werden dürfen:

  • Der Pflegehelfer muss innerhalb eines strukturierten Teams arbeiten;
  • Der Pflegehelfer arbeitet unter der Aufsicht eines Krankenpflegers;
  • Der Pflegehelfer wirkt im Rahmen seiner Qualifikation und Ausbildung für jeden Patienten bei der Fortschreibung der Krankenakte mit;
  • Der Pflegehelfer absolviert jedes Jahr eine Weiterbildung von mindestens 8 Stunden.

Selbstverständlich können andere Handlungen, die nicht in den Bereich der eigentlichen krankenpflegerischen Tätigkeiten fallen, stets von den Pflegehelfern verrichtet werden.

Andere Beschreibungen und Ausbildungswege

Schulausbildung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (technischer und berufsbildender Unterricht):

In der Wallonie / Bruxelles:

  • Siep (Service d'Information sur les Etudes et les Professions):  Aide-soignant

In Deutschland:

 


Übersetzung der Berufsbeschreibung des SIEP (Service d'Information sur les Etudes et les Professions)