Der Kontrolldienst des Arbeitsamtes

Arbeitsuchende, die Arbeitslosengeld beziehen, haben bestimmte Verpflichtungen, um Ihr Anrecht auf diese Hilfe aufrecht zu erhalten.

Neben der Einhaltung der Arbeitslosengesetzgebung, für deren Kontrolle das LfA/Onem zuständig ist, müssen Arbeitsuchende auch beweisen, dass sie dem Arbeitsmarkt effektiv zur Verfügung stehen und auch aktiv nach einer Arbeitsstelle suchen. Die Kontrolle dieser Suchbemühungen obliegt dem Kontrolldienst des Arbeitsamtes.

Außerdem ist das Arbeitsamt auch zuständig für die Sanktionierung von Fehlverhalten in Bezug auf die Verfügbarkeit, die im Rahmen der anderen Dienstleistungen des Arbeitsamtes festgestellt werden.