Ausbildung im Unternehmen

Individuelle Berufsausbildung im Unternehmen (IBU)

An wen richtet sich die individuelle Ausbildung im Unternehmen (IBU)?

Die individuelle Ausbildung im Unternehmen (IBU) richtet sich an Arbeitsuchende und ist auf eine bestimmte Arbeit oder einen bestimmten Arbeitsplatz ausgerichtet.

Wenn ein Arbeitgeber für eine bestimmte Stelle keine geeignete Arbeitskraft findet und jemanden ausbilden möchte, kann er beim Arbeitsamt eine individuelle Berufsausbildung (IBU) beantragen. Umgekehrt kann ein Arbeitsuchender sich für eine IBU bewerben. In den Beratungs- und Vermittlungsgesprächen weisen unsere Mitarbeiter/innen im Übrigen auf diese Möglichkeit hin.

Ein konkretes Beispiel: Sie erhalten vom Arbeitsamt ein Stellenangebot und werden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Sie interessieren sich für die angebotene Stelle, sind jedoch nicht ausreichend qualifiziert. Wenn der Arbeitgeber nicht von sich aus eine IBU vorschlägt, können Sie ihn auf diese Möglichkeit hinweisen.

Kommt eine Einigung zustande, wird ein Ausbildungsvertrag zwischen Ihnen, dem Arbeitgeber und dem Arbeitsamt abgeschlossen. Das Arbeitsamt liefert alle notwendigen Informationen (Formalitäten, Entlohnung usw.), hilft bei der Erarbeitung des Ausbildungsprogramms und sorgt für den reibungslosen Ablauf der Ausbildung. Die Dauer der Ausbildung darf nicht weniger als 4 Wochen und nicht mehr als 26 Wochen betragen.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

  • Eintragung beim Arbeitsamt
  • in Belgien wohnhaft sein
  • arbeitslos sein (entschädigt oder nicht)

Woraus setzt sich das Einkommen des Auszubildenden zusammen?

  • die Arbeitslosenentschädigung bzw. das Eingliederungseinkommen
  • eine Produktivitätsprämie: Sie entspricht der Differenz zwischen dem Ersatzeinkommen des Auszubildenden (Arbeitslosenentschädigung oder Eingliederungseinkommen) und dem steuerbaren Tariflohn im Ausbildungsberuf