Die Begleitung der Arbeitsuchenden

Eingetragene Arbeitsuchende haben Anrecht auf eine individuelle Begleitung durch das Arbeitsamt.

Voraussetzung ist, dass sie beim Arbeitsamt eingetragen sind. Die Eintragung garantiert zudem die Inanspruchnahme unserer anderen Dienstleistungen.

Was bedeutet eigentlich "Begleitung"?

Begleitung bedeutet in diesem Fall: Unterstützung bei der Arbeitsuche. Kern der Begleitung ist ein Aktionsplan, den Sie mit einem Arbeitsberater oder einer Arbeitsberaterin ausarbeiten. Sie gehen damit die Verpflichtung ein, eine Arbeit oder Ausbildung zu suchen. Wir verpflichten uns unsererseits, Ihnen die Suche zu erleichtern, indem wir Ihnen Informationen geben, Sie beraten, betreuen oder an Personen oder Einrichtungen verweisen, die Ihnen weiterhelfen können.

Wie werde ich begleitet?

Bei Ihrer Eintragung im Arbeitsamt wird Ihnen ein persönlicher Arbeitsberater oder eine persönliche Arbeitsberaterin zugewiesen. Sie vereinbaren zusammen einen Aktionsplan, der die Schritte umfasst, die bis zum ersten Gespräch mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin umzusetzen sind.


Später werden Sie von Ihrem Arbeitsberater oder Ihrer Arbeitsberaterin zu einem Gespräch vorgeladen, um eine erste Bilanz Ihrer Arbeitssuche zu ziehen. Dabei überprüfen Sie gemeinsam, was unternommen werden muss, um Ihre Arbeitsuche  zu optimieren.

Im Grunde handelt es sich um eine Reihe positiver Aktionen, falls erwünscht mit der Unterstützung unserer Berater und Beraterinnen und unter Nutzung unserer technischen Infrastruktur. Alle Aktionen werden sorgsam dokumentiert, damit bei jedem Gespräch Bilanz gezogen und, wenn nötig, ein neues Aktionsprogramm ausgearbeitet werden kann.

Habe ich Anrecht auf Arbeitslosengeld?

Ihre Eintragung als Arbeitsuchende(r) bedeutet auch die Wahrung einiger Rechte auf Sozialleistungen sowie die Eröffnung neuer Rechte, wie den Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung bzw. auf Berufseingliederungsgeld, wenn Sie bis dahin noch keine Arbeit gefunden haben.

Die Bewilligung der Arbeitslosenunterstützung ist Sache des Landesamtes für Arbeitsbeschaffung (LfA/ONEM). Die Auszahlung erfolgt durch die Arbeitslosenkassen (Gewerkschaften oder Hilfskasse für Arbeitslosenunterstützung).


Die Bewilligung der Arbeitslosenunterstützung ist Sache des Landesamtes für Arbeitsbeschaffung (LfA/ONEM). Es überprüft, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung haben. Die Auszahlung erfolgt durch die Arbeitslosenkassen (Gewerkschaften oder Hilfskasse für Arbeitslosenunterstützung), bei denen Sie auch Auskünfte zum Thema Arbeitslosigkeit erhalten können.

Um Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung zu haben, dürfen Sie keine zumutbare Arbeit ablehnen oder die Teilnahme an einer vorgeschlagenen Aus- und Weiterbildung verweigern.

Außerdem müssen Sie für den Arbeitsmarkt verfügbar sein. Um diese Bedingungen zu erfüllen, müssen Sie aktiv nach einer Arbeitsstelle suchen und die mit Ihrem Arbeitsberater vereinbarten Aktionen in der vereinbarten Frist umsetzen. Der Kontrolldienst des Arbeitsamtes überprüft und bewertet später Ihr Suchverhalten auf dem Arbeitsmarkt.

Was bedeutet "Überprüfung Ihres aktiven Suchverhaltens auf dem Arbeitsmarkt?"

Es handelt sich um eine Bewertung Ihrer Suchbemühungen bei der Arbeitsuche durch den Kontrolldienst des Arbeitsamtes. Das voraussichtliche Datum des ersten Bewertungsgesprächs teilt Ihnen der Kontrolldienst einige Monate vorher mit.

  • Arbeitslosengeldempfänger müssen pro Jahr eine positive Bewertung ihres Suchverhaltens bekommen, um das Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung zu behalten. Bei unzureichenden oder nicht existierenden Anstrengungen erfolgt eine negative Bewertung, die eine Kürzung oder Sperre der Arbeitslosenunterstützung zur Folge haben kann.
  • Jugendliche in der Berufseingliederungszeit müssen zwei positive Bewertungen ihres aktiven Suchverhaltens erhalten, um ihr Anrecht auf Berufseingliederungsgeld zu eröffnen (frühestens nach 310 Tagen der Berufseingliederungszeit).


Obwohl der erste Kontakt mit dem Kontrolldienst erst einige Monate nach Ihrer Eintragung beim Arbeitsamt stattfinden wird, sollten Sie sich schon früh darauf vorbereiten und alle Bescheinigungen, Schreiben, und sonstige nützliche Informationen aufbewahren, die Ihre Anstrengungen bei der Arbeitssuche und Ihre Mitarbeit im gemeinsam mit den Arbeitsberater/innen erstellten Aktionsprogramm belegen.

Was ist der Unterschied zwischen Begleitung und Überprüfung des Suchverhaltens?

Der Unterschied is fundamental:

  • Die Begleitung dient in erster Linie dazu, Sie bei der Arbeitsuche zu unterstützen. Sie ist Aufgabe des Arbeitsberaters, der mit Ihnen gemeinsam einen Aktionsplan erstellt. Die während der Begleitung erreichten Schritte können Ihnen bei Ihren späteren Kontakten mit dem Kontrolldienst des Arbeitsamtes sehr von Nutzen sein
  • Die Überprüfung Ihres aktiven Suchverhaltens ist Aufgabe des Kontrolldienstes. Er überprüft und bewertet Ihr Suchverhalten im Hinblick auf die weitere Bewilligung der Arbeitslosenunterstützung oder eine Zulassung zur Berufseingliederungsunterstützung. Warten Sie also nicht darauf, dass der Kontrolldienst Sie zu einem Gespräch einlädt!

Tipps

  • Organisieren Sie Ihre Arbeitsuche
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