Die Kontrolle des Suchverhaltens

Sie sind entschädigter Arbeitsuchender über 60 Jahre?

Für Sie gelten besondere Bestimmungen hinsichtlich der Kontrolle Ihrer Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Kompetenzen und Fähigkeiten.

In einigen Wochen oder Monaten werden Sie von Ihrem Arbeitsberater oder Ihrer Arbeitsberaterin zu einem Gespräch eingeladen. Gemeinsam vereinbaren Sie einen Aktionsplan zur beruflichen Eingliederung. Dieser umfasst die Schritte, die unternommen werden müssen, um Ihre Verfügbartkeit wirksam zu gestalten, und berücksichtigt Ihre individuellen Kompetenzen, Ihre körperlichen und mentalen Fähigkeiten und Ihre bisherige Berufserfahrung. Ihr Arbeitsberater wird Sie bei der Umsetzung des Aktionsplans unterstützen.

Es handelt sich hierbei um die sogenannte "angepasste Verfügbarkeit", d.h. die individuelle Bewertung der Umsetzung des Aktionsplans wird durch den Arbeitsberater oder die Arbeitsberaterin gewährleistet (spätestens 1 Jahr nach Beginn des Aktionsplans).

Die Bewertung bezieht sich auf das Erreichen der vereinbarten Schritte des Aktionsplans.

  • Fällt die Bewertung positiv aus, erhalten Sie weiterhin Arbeitslosenunterstützung.
  • Fällt die Bewertung negativ aus, können Sie eine Sanktion durch den Kon­troll­dienst erhalten.

Es handelt sich hierbei um die sogenannte 'angepasste Verfügbarkeit'. Die individuelle Bewertung wird durch den Arbeitsberater vorgenommen. Im Fall eines Fehlverhaltens (Nicht-Erscheinen zu den Terminen, Nicht-Mitwirkung am Aktionsplan,...) kann es zu einer Mitteilung an den Kontrolldienst kommen.