Beschwerden, Lob und Anregungen

Sollten Sie mit einer unserer Dienstleistungen nicht zufrieden sein, teilen Sie uns dies bitte mit. Sie helfen uns damit, unseren Service zu verbessern. Auch Lob und Anregungen nehmen wir gerne entgegen. Falls Sie Ihr Anliegen nicht online einreichen möchten, können Sie auch unser Beschwerdeformular im Downloadbereich nutzen.


Um Ihre Beschwerde direkt online einzureichen, nutzen Sie bitte das entsprechende Online-Formular (auch unter "Links" verfügbar).

Um Ihre Beschwerde schriftlich einzureichen, nutzen Sie bitte das entsprechende Beschwerdeformular zum Ausdrucken (auch unter "Downloads" verfügbar).

Was Sie von uns erwarten können:

  • Sie erhalten unmittelbar nach Einreichen Ihrer Beschwerde eine Empfangsbestätigung mit Eingangsdatum der Beschwerde.
  • Innerhalb von 14 Kalendertagen nach Einreichen der Beschwerde erhalten Sie ein Informationsschreiben über die weitere Bearbeitung Ihrer Beschwerde.
  • Spätestens 45 Kalendertage nach Einreichen der Beschwerde wird das Beschwerdeverfahren abgeschlossen, und Sie werden über die Entscheidung informiert.
  • Sollten Sie unzufrieden mit der Bearbeitung der Beschwerde sein, oder keine Genugtuung erhalten haben, so können  Sie Ihre Beschwerde an den Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft richten.
     

Natürlich sollten Sie darauf achten, dass Ihre Beschwerde auch tatsächlich das Arbeitsamt betrifft und nicht andere Einrichtungen, wie etwa das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (ONEm / LfA). Damit es nicht zu Verwechslungen kommt und Ihre Beschwerde gleich die richtige Adresse erreicht, informieren wir Sie hier, wer wofür zuständig ist: Ist das Arbeitsamt die richtige Adresse für Ihre Beschwerde?

Kontakt und Erreichbarkeit der Beschwerdestelle

 

Beschwerdemanager:

Veronique Mockel
Mo-Mi-Do: 09.00-12.00
Tel. +32 (0)87 89 80 71
[email protected]