Studienbeihilfen für Personen aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens

Die Schule und ein Studium sind teuer: Schulutensilien, Studiengebühren, Bücher, Unterrichtsunterlagen, Miete,... In welchem Fall kann eine Studienbeihilfe beantragt werden?

Das Recht auf Studienbeihilfe

Die Deutschsprachige Gemeinschaft gewährt in Funktion der Einkünfte der Familie in folgenden Fällen Studienbeihilfen:

  • für Sekundarschüler der Schulen der Deutschsprachigen Gemeinschaft
  • für Studenten, die ein Studium an der Hochschule der Deutschsprachigen Gemeinschaft (AHS) absolvieren
  • für Studenten, die ein Hochschul- oder Universitätsstudium im Ausland absolvieren und ihren Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben

Zur Berechnung der Studienbeihilfen wird das Einkommen sowie die Anzahl Personen zu Lasten der Person, die den Schüler/Studenten finanziell zu Lasten hat, berücksichtigt (auf Basis des Steuerbescheides des föderalen Finanzministeriums).

Der Dienst für Studienbeihilfen des Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft informiert über die Studienbeihilfe.

 

Studienbeihilfen in Flandern und der Französischen Gemeinschaft

 

Infos zu Anträgen für Sekundarschulen, Hochschulen und Universitäten in der Fédération Wallonie-Bruxelles finden Sie hier:

www.allocations-etudes.cfwb.be
Tel.: 02 413 37 37 (Call-Center)

Infos zu Anträgen für Sekundarschulen, Hochschulen und Universitäten in der Flämischen Gemeinschaft finden Sie unter:

www.studietoelagen.be