Wer ist von der Verfügbarkeitskontrolle betroffen?
Die Verfügbarkeitskontrolle betrifft Schulabgänger, die sich als Arbeitsuchende bei einem Stellenvermittlungsamt eingetragen haben und sich noch in der Berufseingliederungszeit befinden.
Sie betrifft aber nicht:
- Personen mit Anspruch auf Eingliederungszulage (LfA/Onem);
- Personen, die Arbeitslosenunterstützung empfangen (hier gelten andere Bestimmungen, zu lesen
unter der Rubrik „Sie sind entschädigter Arbeitsuchender“);
- Personen, die schrifltich auf das Bewertungsverfahren verzichtet haben.
Was geschieht im Falle eines Wohnortwechsels in eine andere Region?
Im Falle eines Wohnortwechsels wird das für Ihre Gemeinde zuständige Arbeitsamt (Actiris, Le Forem, VDAB)
das Bewertungsverfahren übernehmen und weiterführen.
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