Prozedur des Verfahrens
Gemeinsam mit Ihrem persönlichen Arbeitsberater vereinbaren Sie einen Aktionsplan, um Ihre sozio-professionelle Eingliederung in den Arbeitsmarkt positiv zu unterstützen.
Der Kontrolldienst des Arbeitsamtes der DG bewertet die Anstrengungen, die Sie diesbezüglich unternommen haben.
Während Ihrer Berufseingliederungszeit sind 2 Bewertungsgespräche vorgesehen.
Sie werden durch den Kontrolldienst des Arbeitsamtes der DG mindestens 14 Kalendertage im Voraus zu einem Gesprächstemin vorgeladen.
Was wird bewertet?
- Erfüllen des Aktionsplans (mit dem Arbeitsberater erstellt)
- Aktive Bemühungen um Arbeit (Jobmappe)
- effektive Arbeits- und Ausbildungszeiträume
- zusätzliche Eigenbemühungen
Daher ist es wichtig, Ihre Suchbemühungen auf dem Arbeitsmarkt schriftlich festzuhalten. Bewahren Sie also alle Bescheinigungen, Schreiben und sonstige nützliche Informationen, die Sie im Laufe Ihrer Arbeitsuche gesammelt haben, sorgfältig auf. Anhand der Belege wird die Bewertung Ihrer aktiven Verfügarkeit auf dem Arbeitsmarkt vorgenommen.
Das 1. Bewertungsgespräch Ihrer aktiven Verfügbarkeit/Bemühungen wird ab dem 5. Monat der Berufseingliederungszeit stattfinden.
Diese Bewertung betrifft Ihre Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt seit Beginn Ihrer Eintragung als Arbeitsuchender.
Das 2. Bewertungsgespräch Ihrer aktiven Verfügbarkeit findet ab dem 10. Monat Ihrer Berufseingliederungszeit statt.
Diese Bewertung betrifft Ihre Verfügbarkeit seit dem letzten Bewertungsgespräch. Sie werden zu diesem zweiten Bewertungsgespräch in jedem Falle vorgeladen, auch wenn die erste Bewertung negativ ausgefallen ist.
Im Falle einer negativen Bewertung wird ein weiteres Bewertungsgespräch stattfinden, welches Sie persönlich bei dem Kontrolldienst anfragen müssen.
Ziel dieser Gespräche ist es, zwei positive Bewertungen zu erhalten, um das Anrecht auf Berufseingliederungsgeld zu eröffnen.
Sollten Sie für eine Vorladung verhindert sein, informieren Sie schnellstmöglich den Kontrolldienst, füllen Sie das Formular "Abwesenheitserklärung" aus und übersenden Sie dieses spätestens 7 Kalendertage ab dem Datum des Termins.
Unentschuldigte oder unannehmbare Abwesenheiten können eine negative Bewertung zur Folge haben. Nicht fristgerechte Vorladungen durch den Kontrolldienst haben keine Nachteile für Sie.
Gegen jeden Beschluss des Arbeitsamtes der DG können Sie vor dem Arbeitsgericht Einspruch erheben.
|