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Die Konsequenzen einer Bewertung

Entweder fällt die Bewertung positiv aus oder sie ist negativ.

Das erste Bewertungsgespräch findet ab dem 5. Monat der Berufseingliederungszeit statt.

Wird Ihre Verfügbarkeit als positiv eingestuft, kommt es ab dem 10. Monat der Berufseingliederungszeit zu einem 2. Bewertungsgespräch. Fällt auch diese 2. Bewertung positiv aus, und alle anderen Zulassungsbestimmungen gemäß der Arbeitslosengesetzgebung sind erfüllt, wird Ihnen am Ende Ihrer Berufseingliederungszeit die Berufseingliederungszulage gewährt.

Erhalten Sie eine negative 1. Bewertung, kommt es ab dem ab dem 10. Monat der Berufseingliederungszeit zu einem 2. Bewertungsgespräch. Ein 3. Bewertungsgespräch findet ab dem 16. Monat Ihre Eingliederungszeit statt. Weitere notwendige Bewertungsgespräche werden fühestens alle 3 Monate festgelegt.

Ab dem 3. Bewertungsgespräch, und alle weiteren, müssen von dem Arbeitssuchenden jeweils schriftlich bei dem zuständigen Kontrolldienst angefragt werden.

Die Anzahl Bewertungsgespräche ist unbegrenzt. Erst wenn Sie insgesamt zwei positive Bewertungen erhalten haben, können Sie Ihr Berufseingliederungsgeld beantragen.

 

Warten Sie nicht, werden Sie schon jetzt aktiv, organisieren Sie Ihre Arbeitsuche, gehen Sie unsere Stellenangebote durch, kontaktieren Sie Unternehmen, verschicken Sie Bewerbungen, suchen Sie im Internet, schauen Sie regelmäßig bei uns oder bei einer unserer Partnereinrichtungen vorbei – und halten Sie alle Suchbemühungen schriftlich fest.

Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität


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