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Verzicht auf das Kontrollverfahren

Können Sie die Verfügbarkeitskontrolle ablehnen?

Wenn Sie auf die Verfügbarkeitskontrolle freiwillig verzichten möchten, können Sie dies während Ihrer Berufseingliederungszeit schriftlich mitteilen.

Der Verzicht bewirkt eine Aufhebung der Vorladungen zu den Kontrollgesprächen.

Im Falle einer Verzichtserklärung während der Berufseingliederungszeit bleiben Sie weiterhin als Arbeitsuchender eingetragen. Ein Anspruch auf Berufseingliederungszulage kann erst bei Erhalt von zwei positiven Bewertungen eröffnet werden.

Die Verzichtsanfrage muss mittels eines speziellen Formulars, entweder vor einem Bewertungsgespräch, und/oder vor dessen Entscheidung, beim Kontrolldienst des Arbeitsamtes der DG eingereicht werden.

Wünschen Sie anschließend eine Bewertung zu einem späteren Zeitpunkt, so muss diese erneut Ihrerseits beantragt werden. Diese Bewertung findet frühestens 6 Monate nach einer vorherigen Bewertung, oder frühestens 6 Monate nach Ihrer Eintragung als Arbeitsuchender statt. In eine spätere Bewertung Ihrer Suchbemühungen fliessen auch die Suchbemühungen während der Verzichtsperiode mit ein.

Reichen Sie Ihre Verzichtsanfrage erst nach der Aussprechung einer Konsequenz nach einer negativen Bewertung ein, so wird dieser Verzicht in dem Fall nicht anerkannt, sondern auf eine spätere Bewertung verschoben.

 

Der Verzicht kann ebenfalls Auswirkungen auf Ihre Familienzulagen haben. Wenden Sie sich bitte für nähere Informationen diesbezüglich an Ihre Familienzulagenkasse.

Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität


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