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Aussetzung des Verfahrens

Das Kontrollverfahren wird ausgesetzt (d.h. es finden keine Bewertungsgespräche statt):

  • für die Dauer einer Freistellung von der Arbeitsuche für eine Ausbildung oder ein Studium;
  • für die Dauer einer Freistellung, die Sie erhalten haben, wenn Sie während 6 Monaten 180 Stunden auf Basis eines LBA-Vertrags gearbeitet haben UND weil Sie zu mind. 33% als erwerbsunfähig durch den Vertrauensarzt des LfA anerkannt worden sind.
  • Für die Dauer einer Ausbildung als „Assistent für Vorbeugung und Sicherheit“ im Rahmen einer LBA-Aktivität;
  • Für die Dauer eines speziellen Begleitplans durch das Arbeitsamt der DG (wenn Sie an einer Kombination von mehreren psycho-medizinisch-sozialen Faktoren leiden, welche auf Dauer Ihre Gesundheit oder Ihre berufliche Eingliederung beeinträchtigen) mit einer maximalen Dauer von 21 Monaten. Diese Periode kann nochmals um maximal 18 Monate verlängert werden;
  • Für die Dauer eines Ihrer gesundheitlichen Situation angepassten Begleitplans durch das Arbeitsamt der DG, wenn Sie zu mind. 33% als erwerbsunfähig durch den Vertrauensarzt des LfA erklärt worden sind. Die Periode der Aufhebung des Kontrollverfahrens darf 12 Monate nicht überschreiten, berechnet ab Beginn des Aktionsplans;
  • Für die Dauer einer Freistellung für die Pflege eines Familienmitglieds;
  • Wenn Sie freiwillig während mindestens 1 Jahr auf Arbeitslosenunterstützung verzichten;
  • Für die Dauer einer provisorischen Arbeitslosenunterstützung, die Sie erhalten, weil Sie Einspruch gegen eine Entscheidung des Vertrauensarztes beim Arbeitsgericht erhoben haben. Diese Periode darf 3 Jahre nicht überschreiten.
  • Für schwangere Arbeitsuchende, während einer Dauer von 3 Monaten vor dem errechneten oder tatsächlichen Entbindungstermin sowie 4 Monaten nach der Geburt.
  • Für die Dauer von attestierten Krankheitsperioden.

 

Was geschieht, wenn Sie zwischenzeitlich wieder eine Arbeit aufgenommen haben?

In diesem Falle werden Sie nicht vorgeladen. Sollten Sie trotzdem eine Vorladung erhalten, weil das Arbeitsamt der DG über Ihre Situation nicht informiert worden ist, wird diese Vorladung annuliert.

Was geschieht, wenn Sie zu Unrecht vorgeladen werden?

Es kann vorkommen, dass Sie zu Unrecht vorgeladen werden. In diesem Falle, kontaktieren Sie den Kontrolldienst des Arbeitsamtes der DG vor dem anstehenden Bewertungsgespräch und informieren ihn über Ihre aktuelle Situation.

Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität


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