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Sie sind entschädigter Arbeitsuchender unter 60 Jahren?

Sie haben Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung (Arbeitslosengeld/Berufseingliederungsgeld).

Um diesen Anspruch weiterhin zu eröffnen, müssen Sie

  • dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und
  • aktiv am aufgestellten Aktionsplan und an beruflichen Aus- und Weiterbildungen teilnehmen,
    die Ihnen vom Arbeitsamt der DG angeboten werden;
  • selbstständig und aktiv nach Arbeit suchen:

- regelmäßig die auswärtige, nationale, regionale oder lokale Presse/Internetseiten
  nach Stellenangeboten durch­suchen und auf diese antworten,
- sich bei verschiedenen Arbeitgebern spontan bewerben,
- sich bei den verschiedenen Zeitarbeitsfirmen eintragen.

Diese aktive Verfügbarkeit wird vom Kontrolldienst des Arbeitsamtes der DG überprüft und bewertet. Die Bewertung ist global. Sie bezieht sich auf Ihre persönliche Gesamtsituation.

 

Wer ist von der Verfügbarkeitskontrolle betroffen?

Lesen Sie hier, ob Sie auch betroffen sind.

Wie erfährt man von dem Bewertungsverfahren?

Wie und wann werden Sie von dem Kontrollverfahren in Kenntnis gesetzt?

Die Konsequenzen einer positiven oder negativen Bewertung

Lesen Sie hier, womit Sie im Falle einer negativen Bewertung rechnen müssen.

Dokumente und Downloads
Tabelle "Meine Arbeitsplatzsuche"_D (pdf 0,29 MB)
Ansprechpartner Arbeitsamt
Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität


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