Kindergeld und Krankenversicherung

Wie verhält sich es mit Kindergeld und Krankenversicherung während der Berufseingliederungszeit?

Krankenversicherung

Während der Berufseingliederungszeit ist man über die Krankenkasse der Eltern versichert. Wenn man eine Arbeitsstelle gefunden hat, die Berufseingliederungszeit vorbei ist, oder man älter als 25 Jahre ist, muss man sich selbst einer Krankenkasse anschließen.

Kindergeld

Allgemein gilt, dass Ihre Eltern Kindergeld erhalten, solange Sie unter 25 Jahre alt sind, einer Ausbildung nachgehen und nicht unter Arbeitsvertrag stehen. Für Schulabgänger, die zwischen 18 und 25 Jahren alt sind, nicht unter einem Arbeitsvertrag stehen und keiner Ausbildung nachgehen, wird maximal während zwölf Monaten Kindergeld ausbezahlt.

Achtung: Eine Beschäftigung während der Berufseingliederungszeit kann Ihr Anrecht auf Kindergeld beeinflussen (und eventuell zu dessen Verlust führen). Studentenjobs haben keinen Einfluss auf die Auszahlung des Kindergelds (vorausgesetzt, dass Sie dadurch nicht als erwerbstätig gelten). Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Familienportal der Deutschsprachigen Gemeinschaft.