Sie sind arbeitslos und möchten zusätzlich eine bezahlte Beschäftigung ausüben?

Die Lokale Beschäftigungsagentur (LBA) bietet Ihnen diese Möglichkeit. Es handelt sich dabei um gelegentliche Arbeiten, die nicht im Rahmen von üblichen Beschäftigungsverhältnissen ausgeführt werden.

Seit dem 01.01.2023 hat sich einiges am LBA-System in Ostbelgien geändert, sowohl inhaltlich als auch technisch. Um welche Änderungen es geht, entnehmen Sie unserem Infoblatt zu den Änderungen ab 01/2023 im Downloadbereich.

Alle Informationen zum LBA-System in Ostbelgien finden Sie im folgenden FAQ.

Wer darf über das LBA-System beschäftigt werden?

  • Arbeitsuchende unter 45 Jahre, die seit mindestens 1 Jahr als nicht-beschäftigte Arbeitsuchende beim Arbeitsamt eingetragen sind
  • Arbeitsuchende über 45 Jahre, die seit mindestens 6 Monaten als nicht-beschäftigte Arbeitsu-chende beim Arbeitsamt eingetragen sind
  • Arbeitsuchende, die aufgrund von sozialen oder gesundheitlichen Problemen nicht in der Lage sind, einer mindestens halbzeitigen Beschäftigung nachzugehen, sowie Arbeitssuchende, die aufgrund von fehlenden Qualifikationen oder mangelnden Sprachkenntnissen nicht sofort auf dem Arbeitsmarkt vermittelt werden können, dürfen ab dem 1. Tag ihrer Eintragung als nicht-beschäftigter Arbeitsuchender beim Arbeitsamt über das LBA System beschäftigt werden, wenn dies eine sinnvolle Etappe auf ihrem Eingliederungsweg darstellt.

Welche Tätigkeiten sind erlaubt?

Bei Privatpersonen

  • kleine Gartenarbeiten
  • kleine Reparatur- und Unterhaltsarbeiten, die wegen ihrer Geringfügigkeit nicht von Fachleuten übernommen werden
  • Beaufsichtigung und Pflege von Haustieren während der Abwesenheit des Besitzers, insofern es keine Tierpension in der Nähe gibt
  • Hilfe bei der Beaufsichtigung und Begleitung von kranken Personen, Kindern, Senioren oder Per-sonen mit Unterstützungsbedarf (u.a. Beaufsichtigung von Kindern beim Nutznießer zu Hause, Einkäufe,...)
  • Hilfe bei administrativen Aufgaben: Behördengänge, Ausfüllen von Formularen,...
  • Haushaltshilfe (nur in bestimmten Situationen möglich):

Diese Tätigkeit darf nur von LBA-Arbeitnehmern ausgeübt werden, die am 1. Juli 2009 mind. 50 Jahre alt waren, und bereits am 1. März 2004 in einem LBA-Arbeitsverhältnis standen und im Laufe des vorangegangenen Zeitraums von 18 Kalendermonaten effektiv (mind.  1 Stunde) als Haushaltshilfe gearbeitet haben (dieser Zeitraum kann im Falle von Arbeitsunfähigkeit oder höherer Gewalt verlängert werden).
Der LBA-Arbeitnehmer, der am 1. Juli 2009 bereits eine bleibende Arbeitsunfähigkeit von mindestens 33% aufwies, darf diese Tätigkeit  weiterhin ausüben. Dieselben Bedingungen gelten, wenn Sie nach einer Unterbrechung zum LBA-System zurückkehren.

Bei lokalen Behörden (Gemeinde, ÖSHZ), dem Ministerium, der Parlamentsverwaltung und bestimmen öffentlichen Einrichtungen

  • zeitlich befristete oder außergewöhnliche Aufgaben, die nicht vom regulären Arbeitsmarkt gedeckt werden, oder die aufgrund der Entwicklung neuer gesellschaftlicher Bedürfnisse erst entstanden sind, z.B.:
    • die gelegentliche Hilfe in der Gemeindebibliothek
    • die Hilfe bei der Beaufsichtigung von sozial benachteiligten Personen
    • die Hilfe beim Umweltschutz

Bei Bildungseinrichtungen (Schulen)

  • Aufgaben, die wegen Ihrer Eigenschaft, Ihres Umfangs oder Ihres gelegentlichen Charakters gewöhnlich von Ehrenamtlichen durchgeführt werden und die weder vom gewöhnlichen Personal noch über ordentliche Arbeitsverhältnisse verrichtet werden können, z.B.
    • Vor- und nachschulische Betreuung, Mittagsaufsicht
    • Hilfe bei der Organisation von schulischen und nachschulischen Aktivitäten
    • Begleitung im Schulbus

Bei VoGs und nicht-kommerziellen Vereinigungen

  • Aufgaben, die wegen ihrer Eigenschaft, ihres Umfangs oder ihres gelegentlichen Charakters gewöhnlich von Ehrenamtlichen durchgeführt werden und die nicht zum Tagesgeschäft gehören, beispielsweise
    • Verwaltungshilfe bei besonderen Tätigkeiten
    • Begleitung und Aufsicht von Jugendlichen bei Ferienaktivitäten, Hobby oder Sport
    • Raumpflege, Instandhaltungsarbeiten, sowie kleine Ausbesserungsarbeiten

Bei landwirtschaftlichen Unternehmen und im Gartenbausektor

  • alle Tätigkeiten im Gartenbausektor mit Ausnahme der Pilzzucht sowie der Bepflanzung und Pflege öffentlicher Parks und Gärten
  • saisonale und vorübergehende Tätigkeiten bei landwirtschaftlichen Unternehmen, z.B. Aussaat und Ernte (das Bedienen von Maschinen und der Gebrauch von chemischen Produkten sind nicht erlaubt).

Wie viele Stunden darf ich im Rahmen der LBA arbeiten?

Als LBA-Arbeitnehmer dürfen Sie höchstens 630 Stunden pro Kalenderjahr und maximal 70 Stunden pro Kalendermonat über das LBA-System arbeiten.

In außergewöhnlichen Fällen und im Interesse der Allgemeinheit (z.B bei einr Überschwemmung) kann eine Abweichung von diesen Vorgaben vorgesehen werden.

Welche Formalitäten muss ich erledigen?

Wenn Sie obenstehende Bedingungen erfüllen und über die LBA Tätigkeiten verrichten möchten, müssen Sie sich zuerst bei der LBA eintragen. Vor Beginn Ihrer LBA-Beschäftigung müssen Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben. Das Arbeitsamt wird Ihr Arbeitgeber sein.

In jedem Kalendermonat, in dem Sie für die LBA tätig waren, müssen Sie ein Leistungsformular LBA-4 und - pro Nutznießer - eine Leistungsbescheinigung LBA-4bis ausfüllen:

  • LBA-4 Formular: Für jede gearbeitete LBA-Stunde geben Sie neben Tag und Uhrzeit auch den Namen oder die Bezeichnung des Nutznießers an.
  • LBA-4bis Leistungsbescheinigung: Pro Nutznießer geben Sie die gesamte Anzahl Stunden an, die Sie für ihn pro Tätigkeit in diesem Monat geleistet haben.

Die Formulare müssen monatlich persönlich vom LBA-Arbeitnehmer bei der LBA abgeholt und eingereicht werden. Sie gelten für alle LBA-Tätigkeiten, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft verrichtet werden.

Wie viel verdiene ich und wie werde ich ausbezahlt?

Die LBA zahlt Ihnen aus dem Guthaben des Nutznießers auf Grundlage des Formulars LBA-4 und der Leistungsbescheinigung LBA-4bis 6,00 € für jede geleistete Stunde aus (jede begonnene Stunde zählt).

Das Arbeitsamt zahlt die Beträge zweimal im Monat (Monatsmitte und Monatsende) per Banküberweisung aus.

Welche Vorteile habe ich?

  • Dieser Zusatzverdienst ist steuerfrei.
  • Sie haben Anrecht auf eine Fahrtkostenrückerstattung, insofern die Fahrtstrecke zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Ort der Tätigkeit mindestens 3,5 km beträgt. In diesem Fall zahlt der Nutznießer Ihnen 0,4269 € pro Kilometer (für die Hin- und die Rückfahrt).
  • Sie erhalten weiterhin Arbeitslosengeld und bewahren alle Rechte in Bezug auf Krankenversicherung, Kindergeld, Rente,…
  • Die LBA-Aktivität ist ein Übergangssystem und kann innerhalb einer Woche beendet werden.
  • Sie sind während Ihrer Tätigkeit durch die LBA versichert (Arbeitsweg, Arbeitsunfall- und Haftpflichtversicherung). Ihr Privatfahrzeug ist auf dem Arbeitsweg und bei Dienstfahrten durch Ihre eigene Versicherung gedeckt.
  • Sie haben die Möglichkeit, in der Nähe Ihres Wohnortes zu arbeiten.
  • Sie sind durch die Gesetze und Vorschriften in Sachen Arbeitsschutz, Sonntagsruhe, Nachtarbeit, Sicherheit und Gesundheit,... geschützt.
  • Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen und eine bleibende Arbeitsunfähigkeit von 33% aufweisen und 180 Stunden innerhalb der letzten 6 Monate über die LBA gearbeitet haben, können Sie eine Freistel-lung von der Kontrolle der aktiven Arbeitsuche beim Arbeitslosenamt (LfA) beantragen.

Kontaktpersonen und Adressen

Das Arbeitsamt bietet Ihnen vier Anlaufstellen für die Dienste der LBA

  • im Arbeitsamt Eupen
  • im Arbeitsamt St.Vith
  • im TreffpunktJob in Kelmis
  • in Raeren.
LBA Amel, Büllingen, Bütgenbach, St.Vith und Burg Reuland   LBA Eupen

Doris Gödert
Vennbahnstraße 4/2
4780 St. Vith
Tel. +32 80 270 267


[email protected]


Öffnungszeiten:

Mo:  08:30-11:30 und 13:30-16:00 Uhr

Di-Fr:  08:30-11:30 Uhr
nachmittags nach Vereinbarung

 

Sacha Lousberg / Sylvia Trippaerts

Hütte 79
4700 Eupen
Tel. +32 87 898 775


[email protected]


Öffnungszeiten:

Mo:  08:30-11:30 und 13:30-16:00 Uhr

Di-Fr:  08:30-11:30 Uhr
nachmittags nach Vereinbarung

     
LBA Kelmis-Lontzen   LBA Raeren

Sacha Lousberg

Maxstraße 9-11
4721 Kelmis
Tel. +32 87 820 862


[email protected]

 

Öffnungszeiten:

Do: nach Vereinbarung

 

Sacha Lousberg

Aachener Straße 8
4731 Eynatten
Tel. +32 87 898 778

 

[email protected]

 

Öffnungszeiten:

Mo:  09:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr

Fr:  09:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr

Infoblätter und Downloads