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Sie sind arbeitslos und möchten zusätzlich eine bezahlte Beschäftigung ausüben?

Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um über das LBA-System beschäftigt zu werden?

Sie dürfen sich bei einer LBA eintragen, wenn Sie

  • entschädigter Vollarbeitsloser unter 45 Jahre sind, und seit mindestens 2 Jahren Arbeitslosengeld oder Berufseingliederungsgeld beziehen, oder
  • entschädigter Vollarbeitsloser über 45 Jahre sind, und seit mindestens 6 Monaten Arbeitslosengeld oder Berufseingliederungsgeld beziehen, oder
  • entschädigter Vollarbeitsloser sind, und mindestens 2 Jahre innerhalb der letzten 3 Jahre Arbeitslosengeld oder Berufseingliederungsgeld bezogen haben, oder wenn Sie
  • das Sozialeingliederungseinkommen oder eine finanzielle Sozialhilfe des ÖSHZ beziehen, und als nichtbeschäftigter Arbeitsuchender beim Arbeitsamt eingetragen sind.

Welche Tätigkeiten sind erlaubt?

  • Bei Privatpersonen:
    - kleine Gartenarbeiten;
    - kleine Reparatur- und Unterhaltsarbeiten, die wegen ihrer Geringfügigkeit nicht von Fachleuten übernommen werden;
    - Beaufsichtigung von Haustieren während der Abwesenheit des Besitzers, insofern es keine Tierpension in der Nähe gibt;
    - Hilfe bei der Beaufsichtigung und Begleitung von Kranken oder Kindern;
    - Hilfe bei administrativen Aufgaben: Behördengänge, Ausfüllen von Formularen,...
    - Haushaltshilfe (nur in bestimmten Situationen möglich)
  • Bei lokalen Behörden (Gemeinde, ÖSHZ):
    - zeitlich befristete oder außergewöhnliche Aufgaben, die nicht vom regulären Arbeitsmarkt gedeckt werden, oder die aufgrund der Entwicklung neuer gesellschaftlicher Bedürfnisse erst entstanden sind, z.B. die gelegentliche Hilfe in der Gemeindebibliothek, die Hilfe bei der Beaufsichtigung von sozial benachteiligten Personen, die Hilfe beim Umweltschutz,...
  • Bei Bildungseinrichtungen (Schulen):
    Die Aufgaben, die wegen Ihrer Eigenschaft, Ihres Umfangs oder Ihres gelegentlichen Charakters gewöhnlich von Ehrenamtlichen durchgeführt werden und die weder vom gewöhnlichen Personal noch über ordentliche Arbeitsverhältnisse verrichtet werden können, wie z.B.
    - Vor- und nachschulische Betreuung, Mittagsaufsicht;
    - Hilfe bei der Organisation von schulischen und nachschulischen Aktivitäten;
    - Begleitung im Schulbus.
  • Bei VoG‘s und nicht-kommerziellen Vereinigungen:
    Aufgaben, die wegen ihrer Eigenschaft, ihres Umfangs oder ihres gelegentlichen Charakters gewöhnlich von Ehrenamtlichen durchgeführt werden und die nicht zum Tagesgeschäft gehören, wie beispielsweise
    - Verwaltungshilfe bei besonderen Tätigkeiten;
    - Begleitung und Aufsicht von Jugendlichen bei Ferienaktivitäten, Hobby oder Sport;
    - Raumpflege, Instandhaltungsarbeiten, sowie kleine Ausbesserungsarbeiten.
  • Bei landwirtschaftlichen Unternehmen und im Gartenbausektor:
    - alle Tätigkeiten im Gartenbausektor mit Ausnahme der Pilzzucht sowie der Bepflanzung und Pflege öffentlicher Parks und Gärten;
    - saisonale und vorübergehende Tätigkeiten bei landwirtschaftlichen Unternehmen, z.B. Aussaat und Ernte (das Bedienen von Maschinen und der Gebrauch von chemischen Produkten sind nicht erlaubt).

Wie viele Stunden darf ich im Rahmen der LBA arbeiten?

Pro Kalenderjahr dürfen Sie höchstens 630 Stunden über das LBA-System arbeiten. Die maximale Stundenanzahl pro Kalendermonat hängt von der Nutzerkategorie und von der Art der Tätigkeit ab:

  • Tätigkeiten mit einer Höchststundenanzahl von 45 Stunden pro Kalendermonat:

bei Privatpersonen:
- die Hilfe im Haushalt (für die LBA-Arbeitnehmer, die diese Tätigkeit noch ausüben dürfen);
- die Hilfe bei der Erledigung administrativer Angelegenheiten;
- kleine Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten;
- die Aufsicht von Haustieren in Abwesenheit des Besitzers, wenn es in der Nähe keine Tierpension gibt.

bei lokalen Behörden:
- gelegentliche Tätigkeiten, die nicht vom regulären Arbeitsmarkt gedeckt werden, oder die aufgrund der Entwicklung neuer gesellschaftlicher Bedürfnisse erst entstanden sind.

bei VOGs oder anderen nicht-kommerziellen Vereinigungen:
- Tätigkeiten, die aufgrund ihrer Eigenschaft, ihres Umfangs oder ihres gelegentlichen Charakters normalerweise von Ehrenamtlichen ausgeübt werden, insbesondere Aktivitäten bei sozialen, kulturellen, sportlichen, karitativen oder philosophischen Veranstaltungen.

  • Tätigkeiten mit einer Höchststundenanzahl von 70 Stunden pro Kalendermonat:

bei Privatpersonen:
- die Beaufsichtigung oder Begleitung von Kranken oder Kindern;
- die Hilfe bei kleinen Gartenarbeiten.

Tätigkeiten bei Bildungseinrichtungen.

  • Tätigkeiten mit einer Höchststundenanzahl von 150 Stunden pro Kalendermonat
    - die saisonbedingten und gelegentlichen Tätigkeiten im Gartenbausektor und in der Landwirtschaft.

Sie dürfen eine Tätigkeit um andere Tätigkeiten ergänzen, insofern die maximale Stundenanzahl pro Kalendermonat für jede Tätigkeit nicht überschritten wird. Die jährliche Stundenanzahl von 630 Stunden darf nicht überschritten werden.

Welche Formalitäten muss ich erledigen?

Wenn Sie obenstehende Bedingungen erfüllen, müssen Sie sich bei der LBA eintragen. Vor Beginn Ihrer LBA-Beschäftigung müssen Sie über ein gültiges, von der LBA ausgestelltes Leistungsformular (Formular LBA 4) und einen Arbeitsvertrag verfügen. Das Arbeitsamt wird Ihr Arbeitgeber sein.

Wie viel verdiene ich und wie werde ich ausbezahlt?

Ihre Entlohnung erfolgt mittels LBA-Schecks. Sie erhalten vom Nutznießer einen LBA-Scheck pro geleistete oder angefangene Stunde. Das Arbeitsamt zahlt Ihnen pro LBA-Scheck 4,10 EUR aus.

Ab 01. Januar 2018 ist das Arbeitsamt für die Auszahlung der LBA-Schecks zuständig.

Die neuen LBA-Schecks, welche ab dem 1. Januar 2018 herausgegeben werden, müssen bei der LBA im Arbeitsamt gemeinsam mit dem LBA-4 Formular abgegeben werden. Die alten Schecks bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig und müssen wie vorher bei Ihrer Zahlstelle oder Ihrem ÖSHZ eingereicht werden.

Welche Vorteile habe ich?

  • Dieser Zusatzverdienst ist steuerfrei;
  • Sie haben Anrecht auf eine Fahrkostenrückerstattung, insofern die Fahrtstrecke zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Ort der Tätigkeit mindestens 3,5 km beträgt. In diesem Fall zahlt der Nutznießer Ihnen 0,3460 EUR pro Kilometer (für die Hin- und die Rückfahrt);
  • Sie erhalten weiterhin Arbeitslosengeld und bewahren alle Rechte in Bezug auf Krankenversicherung, Kindergeld, Rente,…;
  • Die LBA-Aktivität ist ein Übergangssystem und kann innerhalb einer Woche beendet werden;
  • Sie sind während Ihrer Tätigkeit durch die LBA versichert (Arbeitsweg, Arbeitsunfall- und Haftpflichtversicherung). Ihr Privatfahrzeug ist auf dem Arbeitsweg und bei Dienstfahrten durch Ihre eigene Versicherung gedeckt;
  • Sie haben die Möglichkeit, in der Nähe Ihres Wohnortes zu arbeiten;
  • Sie sind durch die Gesetze und Vorschriften in Sachen Arbeitsschutz, Sonntagsruhe, Nachtarbeit, Sicherheit und Gesundheit,... geschützt;
  • Wenn Sie eine bleibende Arbeitsunfähigkeit von 33% aufweisen und 180 Stunden innerhalb der letzten 6 Monate über die LBA gearbeitet haben, können Sie eine Freistellung von der Kontrolle der Arbeitsuche beim Arbeitslosenamt (LfA) beantragen.

Weitere detailliertere Infos können Sie dem untenstehenden Infoblatt entnehmen.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich an die LBA des Arbeitsamtes:

LBA Amel, Büllingen, Bütgenbach, St.Vith und Burg Reuland

LBA Eupen

LBA Kelmis-Lontzen

LBA Raeren

Doris Gödert /
Gisela Hönen

Vennbahnstraße 4/2
4780 St. Vith
Tel. +32 80 280 067


[email protected]

 

Öffnungszeiten:

Mo:     08:30-11:30 Uhr
          13:30-16:00 Uhr
Di-Fr:  08:30-11:30 Uhr
          nachmittags nach    
          Vereinbarung

Sacha Lousberg /
Sylvia Trippaerts

Hütte 79
4700 Eupen
Tel. +32 87 898 775


[email protected]

 

Öffnungszeiten:

Mo:     08:30-11:30 Uhr
          13:30-16:00 Uhr
Di-Fr:  08:30-11:30 Uhr
          nachmittags nach    
          Vereinbarung

Michelle Dahlen


Kirchstraße 26
4720 Kelmis
Tel. +32 87 851 483


[email protected]

 

Öffnungszeiten:

Di-Do:  08:30-11:30 Uhr
          nachmittags nach
          Vereinbarung

Sacha Lousberg


Aachener Straße 8
4731 Eynatten
Tel. +32 87 853 691
 

[email protected]

 

Öffnungszeiten:

Mo: 09:00-12:00 Uhr
      13:00-16:00 Uhr

Fr:  09:00-12:00 Uhr
      13:00-16:00 Uhr

 

Dokumente und Downloads
Infobrief LBA-Arbeitnehmer (pdf 0,42 MB)
LBA_Flyer Arbeitsuchende_D (pdf 1,08 MB)
Aktualisiert 01.07.2022
Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität


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