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Mobilität in Europa

Ziel des ERASMUS-Programms

Das Bologna-Dekret (siehe Kapitel 1) regelt unter anderem die Mobilität der Studenten auf nationaler und internationaler Ebene. Die belgischen Hochschulen und Universitäten können Abkommen mit anderen belgischen oder mit ausländischen Studieneinrichtungen abschließen. Diese Abkommen sehen vor, dass Studenten in einer anderen Institution bestimmten Kursen folgen, Arbeiten abgeben und Prüfungen ablegen können.

Diese Gaststudien werden im Rahmen des ERASMUS-Programms der EU organisiert. Die Gaststudenten müssen einige Bedingungen erfüllen:

  • als Regelstudent ein offizielles Studium an einer Einrichtung für höhere Studien absolvieren, das im Gastgeberland zu einem Universitätsdiplom oder einem anderen höheren Studienabschluss führt (Doktorat eingeschlossen). Das Gastgeberland muss am ERASMUS-Programm beteiligt sein.
  • mindestens das erste Studienjahr bestanden haben  
  • Angehöriger eines Staates sein, der am ERASMUS-Programm beteiligt ist. 

Im Prinzip richtet sich das Erasmus-Programm an Studenten, die ein oder zwei Studienjahre bestanden haben. Aber das hängt auch von der Studieneinrichtung ab.

Seit 2010 können Studierende zudem europaweit Unternehmenspraktika absolvieren. Die Mindestdauer beträgt zwei Monate.

 

Finanzielle Aspekte

Ein mögliches Hindernis für ein Gaststudium im Ausland sind die Aufenthaltskosten. Im Rahmen des ERASMUS-Programms werden zwar Börsen vergeben, dabei handelt es sich zudem um Mobilitäts-Börsen, die dazu dienen, den zusätzlichen Aufwand in Zusammenhang mit einem Gaststudium abzudecken und nicht die gesamten Aufenthaltskosten. Allerdings stellen in jedem Land die öffentliche Hand, die Universitäten und andere Einrichtungen zusätzliche Fördermittel zur Verfügung.

 

Die Agentur für europäische Bildungsprogramme der DG

Die Hochschulen und Universitäten, die Aktivitäten im Rahmen des ERASMUS-Programms realisieren und dafür europäische Zuschüsse erhalten wollen, müssen einen Antrag auf eine „ERASMUS-Universitätscharta“ stellen. Es handelt sich um ein Rahmenabkommen zwischen der Studieneinrichtung und der Europäischen Kommission. Für die einzelnen Aktivitäten (zum Beispiel Studentenaufenthalte im Rahmen der Mobilität) gelten dann verschiedene Antrags- und Auswahlverfahren.

Für alle sogenannten Mobilitätsaktionen (Studienaufenthalte), einschließlich der Anrechnung der Credits (ECTS-System: siehe Kapitel 1), sind nationale Agenturen zuständig. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft verwaltet die Agentur für europäische Bildungsprogramme die Mobilitätsaktionen und das ECTS-System. Studenten, die ein Gaststudium oder ein Unternehmenspraktikum absolvieren möchten, müssen also ihren Antrag an diese Agentur richten.

Links
Adressen & Kontakte
Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität
Berufenet - Das Netzwerk für Berufe der Bundesagentur für Arbeit


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