Deutsch  Français  Home Kontakt Sitemap Login

Studieren in Deutschland

Studieneinrichtungen und Studienaufbau

In Deutschland gibt es Universitäten, technische Universitäten / Hochschulen, Fachhochschulen, Kunst-, Musik- und Filmhochschulen, pädagogische Hochschulen sowie theologische / kirchliche Hochschulen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen über die verschiedenen Studieneinrichtungen.

Universitäten

  • Fächer (Auswahl): Medizin, Zahnmedizin, Naturwissenschaften, Geisteswissenschaften, Sozialwissenschaften, Sprachwissenschaften, Theologie, Wirtschaftswissenschaften, Jura, Agrarwissenschaften, Sport ...
  • Abschlüsse: Bachelor, Master, Diplom, Magister, Promotion, Staatsprüfung für das Lehramt, Staatsexamen

Technische Universitäten / Hochschulen

  • Fächer (Auswahl): vorwiegend Ingenieurberufe und Naturwissenschaften; zum Teil auch Geisteswissenschaften
  • Abschlüsse: Bachelor, Master, Diplom, Magister, Promotion

Fachhochschulen

  • Fächer (Auswahl): Ingenieurberufe, Betriebswirtschaft, Sozialwesen, Gestaltung, Informatik, Bibliothekswesen, Kommunikation, Pflege und Gesundheitswissenschaften ...
  • Abschlüsse: Bachelor, Master, Diplom

Kunst- Musik und Filmhochschulen

  • Fächer (Auswahl): Darstellende Kunst, Restauration, Fotografie, Film und Fernsehen, Theater, Komposition, Musikpädagogik, neue Medien, Kamera, Dramaturgie ...
  • Abschlüsse: Bachelor, Master, Diplom, Magister, Promotion, Lizentiat, Staatsprüfung für das Lehramt

Pädagogische Hochschulen

  • Fächer (Auswahl): Alle Schulfächer, Erziehungswissenschaften, Pädagogik, Psychologie, Lehrerausbildungen ...
  • Abschlüsse: Bachelor, Master, Diplom, Magister, Promotion, Staatsprüfung für das Lehramt

Theologische / kirchliche Hochschulen

  • Fächer (Auswahl): Religionswissenschaften, Philosophie, Soziologie, Psychologie, alte Sprachen, Gesundheits- und Pflegewissenschaften ...
  • Abschlüsse: Bachelor, Master, Diplom, Magister, Promotion, Staatsprüfung für das Lehramt

Private Hochschulen

  • Fächer (reduziertes Angebot):Wirtschaft- und Sozialwissenschaften, Jura, Ingenieurberufe, Informatik, Medizin, Journalismus ...
  • Abschlüsse: Bachelor, Master, Diplom, Promotion,

Der Studienaufbau ist, entsprechend den Bolgogna-Vorgaben, vergleichbar mit dem in Belgien und den anderen europäischen Ländern (Master, Bachelor).

Immatrikulation

Wenn für den gewählten Studiengang keine Zulassungsbeschränkung besteht (siehe unten: Numerus Clausus), kann man sich in der Regel ohne vorherige Bewerbung immatrikulieren lassen. Allerdings sollte man sich rechtzeitig über eventuelle Voranmelde- und Einschreibefristen informieren. Die Studienwahl ist in Deutschland generell komplizierter und mit mehr administrativem Aufwand verbunden als in Belgien.

Sogenannte Anträge auf Einschreibungen (Bewerbungen) müssen direkt an die Studieneinrichtung gerichtet werden. Solche Bewerbungstermine werden im Allgemeinen einige Monate vor Studienbeginn festgelegt.

Am besten sollte man sich möglichst früh anmelden und Anmelde- oder Bewerbungsformulare anfordern. Die Studieneinrichtung teilt dann mit, ob zusätzliche Unterlagen zugeschickt werden müssen.

An manchen Studieneinrichtungen muss man persönlich erscheinen, um sich immatrikulieren zu lassen. Die Hochschule teilt das Datum persönlich mit, sofern es nicht öffentlich bekannt gemacht wird.

Numerus clausus

Der Numerus Clausus (NC) ist eine Beschränkung der Zulassung zu bestimmten Studienfächern. Übersteigt die Nachfrage in diesen Fächern die vorhandenen Studienplatz-Kapazitäten, können Bundesländer und einzelne Studieneinrichtungen eine solche Zulassungsbeschränkung beantragen. Man spricht in diesem Fall von einem lokalen oder hochschulinternen Numerus Clausus: Alleine die jeweilige Studieneinrichtung ist für die Auswahl der Bewerber zuständig. Dabei gilt: Jeder bekommt den Studienplatz seiner Wahl, aber es kann lange dauern. Oft wird nicht nur eine gute Abiturnote erwartet, sondern auch ein Motivationsschreiben oder die Teilnahme an einem Test.

Bei manchen Studien (Beispiel: Medizin) ist die Zulassung bundesweit geregelt. In diesen Fällen ist die Stiftung für Hochschulzulassung, die allgemein unter dem Label hochschulSTART.de auftritt und bekannt ist, für die Studienplatzvergabe zuständig.

Vereinfacht ausgedrückt, funktioniert der Numerus Clausus so: Es wird eine Bewerberrangliste aufgrund der Abiturnoten erstellt. Zugelassen werden die Ranghöchsten, also diejenigen mit dem besten Notendurchschnitt. Der Numerus Clausus ist die Note des Schlechtesten, der einen Studienplatz erhalten hat.

Die unten angegebenen Links enthalten ausführliche Informationen über die Anwendung des Numerus Clausus, die Studienplatzvergabe, Wartezeiten usw.

Notensystem

In der Regel werden Studienleistungen und Arbeiten, inkl. Abschlussarbeiten, mit Noten von 1 (Bestnote) bis 5 bewertet. Eine Note unter 4 bedeutet im Prinzip Nichtbestehen.

Die Noten bedeuten: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4). In manchen Fällen gibt es noch das zusätzliche Prädikat "mit Auszeichnung".

Eine Ausnahme bildet die Juristenausbildung und das Rechtsrefendariat, die tradionell ein anderes Punktesystem anwenden: sehr gut (14-18 Punkte), gut (11,50 - 13,99), usw.

Die Umrechnung von belgischen Zeugnisnoten

Wer ein Studium aufnehmen möchte, das dem Nummerus Clausus unterliegt, muss eine gute Abiturnote vorweisen. Jemand mit einem belgischen Zeugnis steht somit vor der Frage, wie sein Notendurchschnitt gemessen am deutschen Notensystem zu bewerten ist. Es muss also umgerechnet werden.

Die Umrechnung liegt immer in der Zuständigkeit der gewählten deutschen Hochschule oder Universität. Mittlerweile gibt es ein für ganz Deutschland gültiges System der Umrechnung belgischer Zeugnisnoten, an das sich alle deutschen Studieneinrichtungen halten müssen.

Der Notendurchschnitt wird nach der sogenannten Bayrischen Formel ausgerechnet:

  • x ist die gesuchte Note
  • Nmax ist die höchste Erfolgsnote in Belgien (für Belgien festgelegt auf 9 wenn die Benotung auf 10 geht, bzw. 18 auf 20 oder 90 auf 100)
  • Nmin ist niedrigste Erfolgsnote in Belgien (festgelegt auf 5 bei Benotung auf auf 10, bzw. 10 auf 20 oder 50 auf 100)
  • Nd ist der Notendurchschnitt des Studienanwärters

Hat ein belgischer Studienanwärter einen Notendurchschnitt von 70 auf 100, entspricht dies folgender deutschen Note:

Bei mündlichen Noten entspricht ein „sehr gut“ einer 1, ein „gut“ einer 2, ein „befriedigend“ einer 3, „ausreichend“ einer 4, „mangelhaft“ einer 5 und „ungenügend“ einer 6.

Links
Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität
Berufenet - Das Netzwerk für Berufe der Bundesagentur für Arbeit


logo_demetec © Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft | Impressum