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Studiendarlehen

Die Studiendarlehen der Französischen Gemeinschaft

Allgemeine Bedingungen

Die Deutschsprachige Gemeinschaft vergibt keine Studiendarlehen. Die Eltern bzw. Unterhaltspflichtigen von Studierenden aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft können jedoch bei der Französischen Gemeinschaft die Gewährung eines verzinsten, rückzahlbaren Studiendarlehens beantragen, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind.

Hinsichtlich der Nationalität muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Eine belgische Familie muss am 31. Oktober des laufenden Jahres in Belgien leben.
  • Eine Familie aus einem EU-Mitgliedstaat muss am 31. Oktober des laufenden Jahres in Belgien leben.
  • Eine anerkannte Flüchtlingsfamilie muss am 31. Oktober des laufenden Jahres seit mindestens einem Jahr in Belgien leben.

Außerdem gelten folgende Bedingungen:

  • Im Haushalt des Studienanwärters müssen am 31. Oktober des laufenden Jahres mindestens drei unterhaltsberechtigte Kinder leben (ein zu 66 Prozent behindertes Kind zählt doppelt).
  • Wenn der Studierende sein erstes Studienjahr beginnt, darf er am 31. Dezember des betreffenden Jahres nicht das 35. Lebensjahr erreicht haben.
  • Der Studienanwärter muss regulär in einer Vollzeitstudieneinrichtung eingetragen sein.

Einkommensbedingungen

Die Französische Gemeinschaft gewährt ein Studiendarlehen, wenn das Einkommen der Eltern bzw. Unterhaltspflichtigen einen bestimmten Höchstbetrag nicht übersteigt (akademisches Jahr 2012-2013). Der Betrag wird aufgrund der Zahl unterhaltsberechtigter Personen festgelegt. 

Zahl unterhaltsberechtigter
Personen
Höchsteinkommen,
um Anspruch auf ein
Studiendarlehen zu haben
0 21.573,51 €
1 29.157,32 €
2 35.199,72 €
3 40.965,96 €
4 47.872,04 €
5 54.287,43 €
für jede weiter Person + 9.626,20 €

Besondere Fälle

Wenn ein Student ein Jahr wiederholen muss, kann ein Studiendarlehen beantragt werden.

Wenn ein Student die Erlaubnis erhalten hat, sein erstes Studienjahr auf zwei aufeinander folgende akademische Jahre zu verteilen, kann ein Studiendarlehen für das zweite akademische Jahr beantragt werden. 

Für Studenten mit einer anerkannten Behinderung von 66 Prozent gibt es eine Sonderregelung:

  • bei einer Studiendauer von drei bis fünf Jahren kann ein Darlehen während sechs, fünf oder sieben aufeinander folgenden Jahren gewährt werden
  • bei einer Studiendauer von sechs oder sieben Jahren kann ein Darlehen während neun oder zehn aufeinander folgenden Jahren gewährt werden.

Beträge und Rückzahlung

Entsprechend ihren Bedürfnissen und ihrer Rückzahlungsfähigkeit hat die Familie die Wahl zwischen mehreren Kreditbeträgen. 

Der Betrag wird in einem Mal überwiesen, und zwar im Laufe des zweiten Semesters des akademischen Jahres. 

Die jährliche Verzinsung des Darlehens liegt bei vier Prozent auf den Restschuldbetrag. Die Rückzahlung erstreckt sich auf fünf Jahre und erfolgt in halbjährlichen Raten.

Bei Nichtzahlung zum Fälligkeitstermin fallen Verzugszinsen in Höhe von 12 Prozent an.

Antragstellung

Der Darlehensantrag muss auf einem speziellen Formular eingereicht werden. Das Antragsformular ist erhältlich:

  • beim Sekretariat der Sekundarschule, die man zuletzt besucht hat
  • beim Sekretariat der Hochschule oder Universität, die man besuchen wird
  • bei der Dienststelle der Französischen Gemeinschaft, die für die Provinz, in der die Universität oder Hochschule liegt, zuständig ist

Die Studiendarlehen der Provinz Lüttich

Allgemeine Bedingungen

Für Studienanwärter aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft besteht außerdem die Möglichkeit, ein Studiendarlehen bei der Provinz Lüttich zu beantragen.

Sie müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Belgier sein
  • Kind eines Angehörigen eines EU-Mitgliedstaates sein
  • anerkannter politischer Flüchtling sein und am 31. Oktober des betreffenden akademischen Jahres seit mindestens 2 Jahren in Belgien wohnen
  • am 31. Dezember des betreffenden akademischen Jahres höchstens 26 Jahre alt sein
  • seit mindestens zwei Jahren in der Provinz Lüttich wohnen
  • regulär eingetragener Student sein (kein Wiederholungsjahr)

Einkommensbedingungen

Die Provinz Lüttich gewährt ein zinsloses Darlehen, wenn das Einkommen der Eltern bzw. Unterhaltsberechtigten nicht den Höchstbetrag übersteigt, den die Französische Gemeinschaft für die Gewährung einer Studienbeihilfe festgelegt hat (siehe Kapitel "Studienbeihilfen in der Französischen Gemeinschaft"):

Zahl unterhaltsberechtigter
Personen
Höchsteinkommen,
um Anspruch auf
Studienbeihilfe zu haben
0 12.543,01 €
1 20.381,18 €
2 26.651,10 €
3 32.531,32 €
4 38.015,51 €
5 43.110,01 €
6 48.204,51 €
7 53.209,01 €
für jede weitere Person + 5.094,01 €


Die Provinz gewährt ein verzinstes Darlehen, wenn das Einkommen nicht den Höchstbetrag übersteigt, den die Französische Gemeinschaft für die Gewährung eines Studiendarlehens festgelegt hat. 

Zahl unterhaltsberechtigter
Personen
Höchsteinkommen,
um Anspruch auf ein
Studiendarlehen zu haben
0 21.573,51 €
1 29.157,32 €
2 35.199,72 €
3 40.965,96 €
4 47.872,04 €
5 54.287,43 €
für jede weitere Person + 9.626,20 €


Beträge und Rückzahlung

Höhe der Darlehen

Die Höhe des Darlehens hängt vom Studienniveau, den Kosten des Studiums, den Bedürfnissen des Studenten und seinen finanziellen Möglichkeiten ab. Die Provinz Lüttich hat folgende Höchstbeträge festgelegt:

  • 1.000 € für ein Hochschulstudium kurzer Dauer (berufsqualifizierender Bachelor)
  • 1.500 € für ein Hochschulstudium langer Dauer und ein Universitätsstudium

Rückzahlungsbedingungen

Hier einige wichtige Informationen zu den Studiendarlehen der Provinz Lüttich: 

  • Der Darlehensbetrag wird direkt am Darlehensnehmer ausgezahlt 
  • Bei verzinsten Darlehen gilt der gleiche Zinssatz für die gesamte Tilgungsfrist. Der Zinssatz beträgt 1%. Aber Achtung: Der effektive Jahreszinssatz kann je nach der Höhe des Darlehens und die Dauer des Darlehensvertrags variieren. 
  • Die Rückzahlungen müssen spätestens am Ende des dritten Jahres nach Beendigung oder Abbruch des Studiums getätigt werden. 
  • Bei Nichtzahlung zum Fälligkeitstermin fallen Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozent an.

Antragstellung

Der Antrag auf ein Darlehen muss auf einem speziellen Formular beim zuständigen Dienst der Provinz Lüttich eingereicht werden. Das Formular steht auch online zur Verfügung (Adresse und Website: siehe „Mehr Informationen über die Studiendarlehen“).

Links
Adressen & Kontakte
Weitere Links
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VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
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