Quereinstieg und Studienwechsel
Das Prinzip
Jeder Studierende hat die Möglichkeit, nach einem bestandenen Studienjahr oder Bachelorzyklus die Studienrichtung, das Studienfach, die Studieneinrichtung und sogar die Art der Studieneinrichtung (Hochschule, Universität) wechseln. Auf diese Weise kann er eine unglückliche Studien- oder Berufswahl korrigieren bzw. rückgängig machen oder, im Gegenteil, das begonnene Studium verlängern und erworbene Kenntnisse vertiefen. Der Gesetzgeber hat die Liste der Studien, zwischen den Wechselmöglichkeiten bestehen, festgelegt. Die Neueintragung erfolgt ohne größeren administrativen Aufwand.
Wechsel von der Hochschule zur Universität
Beim Wechsel von der Hochschule zur Universität bestehen drei Möglichkeiten:
- Berufsqualifizierender Bachelor an der Hochschule → Master an der Universität
- Übergangsbachelor an der Hochschule → Master an der Universität
- Master an der Hochschule → Master an der Universität
Diese Wechsel sind an Bedingungen geknüpft. Man unterscheidet zwischen drei Zulassungskategorien:
- Kategorie 1: Der Studierende muss ein zusätzliches Studienjahr mit maximal 60 Credits absolvieren.
- Kategorie 2: Der Studierende muss sich einem Zulassungsverfahren, z.B. einer Prüfung, unterziehen. Danach wird er, je nach Ergebnis, entweder direkt zum Masterstudium zugelassen (mit maximal 15 zusätzlichen Credits im ersten Studienjahr) oder er muss ein zusätzliches Studienjahr mit maximal 60 Credits absolvieren
- Kategorie 3: Der Studierende wird zum Masterstudium zugelassen, mit maximal 15 zusätzlichen Credits im ersten Studienjahr
Auf der Liste mit den vorgesehenen Wechselmöglichkeiten ist für jeden einzelnen Fall die entsprechende Kategorie angegeben.
Beispiel: Bachelor in Audiologie → Master in Erziehungswissenschaft (Kat. 1)
Wechsel von der Universität zur Hochschule
Beim Wechsel von der Universität zur Hochschule besteht eine Möglichkeit: Übergangsbachelor an der Universität – Master an der Hochschule
Auch dieser Wechsel ist an Bedingungen geknüpft. Es gibt zwei Kategorien von Zulassungen:
- Kategorie 1: Absolvieren des dritten Jahres des berufsqualifizierenden Hochschulbachelors
- Kategorie 2: direkte Zulassung zum Masterstudium mit maximal 15 zusätzlichen Credits im ersten Studienjahr
Auf der Liste mit den vorgesehenen Wechselmöglichkeiten ist wiederum für jeden einzelnen Fall die entsprechende Kategorie angegeben.
Beispiel: Bachelor in Jura → Master in Verwaltungswissenschaften (Kat. 1)
Andere Wechselmöglichkeiten
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, von einer Universität an eine andere Universität bzw. von einer Hochschule an eine andere Hochschule zu wechseln („interner Quereinstieg“). Die verschiedenen Wechselmöglichkeiten und Bedingungen werden von den Einrichtungen selbst festgelegt.
Mehr Informationen über Quereinstieg und Studienwechsel
Das Interportal der Französischen Gemeinschaft enseignement.be bietet eine Suchfunktion an, mit der sich, ausgehend vom Studienbereich, die entsprechenden Wechselmöglichkeiten finden lassen: Rubrik „Vie à l’école“ / Unterrubrik „passerelles“.
"Le Guide des Etudes Universitaires" und "Le Guide des Hautes Ecoles", die beiden Handbücher des CEDIEP, enthalten ebenfalls die vollständige Liste der Wechselmöglichkeiten.
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