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Zulassung zum Hochschul- und Universitätsstudium in der Französischen Gemeinschaft

Die Zulassung zum Hochschulstudium 

Diplombedingungen

Um zum Bachelorstudium zugelassen zu werden, müssen die Studienanwärter mindestens im Besitz eines Zeugnisses der Oberstufe der Sekundarschule (Abitur) sein. Zeugnisse, die von einem externen Prüfungsausschuss oder einer Fortbildungseinrichtung (Abendschulwesen) ausgestellt wurden, werden ebenfalls anerkannt.

Studienanwärter, die keines der erforderlichen Diplome besitzen, können trotzdem ein Studium an einer Hochschule, Kunsthochschule oder Universität aufnehmen, wenn sie eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllen:

  • sie müssen die Zulassungsprüfung für das Studium als Zivilingenieur bestanden haben (siehe Zulassung zum Universitätsstudium)
  • sie haben eine Zulassungsprüfung bestanden, die von den Universitäten oder einem Prüfungsausschuss der Französischen Gemeinschaft organisiert wurde

Für Studienanwärter, die keines der erforderlichen Diplome besitzen, gelten Sonderregelungen, um zu bestimmten Studien kurzer Dauer im Bereich der Pflege- und therapeutische Fachberufen oder sozialen Studien kurzer Dauer zugelassen zu werden:

  • Krankenpflege, Logopädie: die Zulassungsprüfung wird von einem Prüfungsausschuss der Französischen Gemeinschaft organisiert
  • Sozialassistent, Sozialberater (conseiller social): es finden Eingangsprüfungen in den Hochschulen statt, die diese Studien organisieren

Kenntnis der französischen Sprache

Die Studienanwärter müssen den Nachweis erbringen, dass sie über ausreichend Französischkenntnisse verfügen, um den Kursen folgen zu können. Ausnahme: die Kunsthochschulen, dort ist dieser Nachweis nicht erforderlich.

Wichtig: Für Studienanwärter, die ihr Abitur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gemacht haben, gilt grundsätzlich, dass sie den Nachweis ihrer Französischkenntnisse nicht erbringen müssen

Zulassung zum Universitätsstudium

Diplombedingungen

Um zum Bachelorstudium zugelassen zu werden, müssen die Studienanwärter mindestens im Besitz eines Zeugnisses der Oberstufe der Sekundarschule (Abitur) sein. Zeugnisse, die von einem externen Prüfungsausschuss oder einer Fortbildungseinrichtung (Abendschulwesen) ausgestellt wurden, werden ebenfalls anerkannt.

Studienanwärter, die keines der erforderlichen Diplome besitzen, können trotzdem ein Studium an einer Hochschule, Kunsthochschule oder Universität aufnehmen, wenn sie eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie müssen entweder die Zulassungsprüfung für das Studium als Zivilingenieur bestanden haben
  • oder eine Bescheinigung vorweisen können, dass sie eine Zulassungsprüfung bestanden haben, die von den Universitäten oder einem Prüfungsausschuss der Französischen Gemeinschaft organisiert wurde.

Kenntnis der französischen Sprache

Eine zusätzliche Bedingung, um ein Universitäts- oder Hochschulstudium aufnehmen zu können, ist die Kenntnis der französischen Sprache. Als entsprechende Nachweise gelten:

  • eines der oben erwähnten Zeugnisse, also auch ein Abschlusszeugnis der Oberstufe der Sekundarschule (Abitur), das in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ausgestellt wurde
  • eine bestandene Französischprüfung, die von einer oder mehreren Studieneinrichtungen der Französischen Gemeinschaft organisiert wurde.
  • das Bestehen einer der Prüfungen oder Prüfungswettbewerbe für die Zulassung zu einem höheren Studium in der Französischen Gemeinschaft

Wichtig: Für Studienanwärter, die ihr Abitur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gemacht haben, gilt grundsätzlich, dass sie den Nachweis ihrer Französischkenntnisse nicht erbringen müssen.

Besondere Zulassungsbedingungen

Zivilingenieur

Das Diplom als Zivilingenieur kann nur an der Universität erworben werden. Es ist der höchste Ingenieurabschluss in der französischen Gemeinschaft. Um dieses Studium aufnehmen zu können, müssen die Abiturienten zusätzlich eine Eingangsprüfung bestanden haben. Die Prüfungsfragen beziehen sich auf das Programm „Mathematik stark“ (mindestens sechs Stunden pro Woche) des Unterrichts der Sekundarschule.

In folgenden Fächern müssen schriftliche Prüfungen abgelegt werden: Geometrie, analytische Geometrie, Algebra, Trigonometrie und numerische Mathematik.

Wichtig: Es handelt sich um einen reinen Wissenstest und nicht um ein Auswahlverfahren, das dazu dient, die Zahl der zugelassenen Studienten zu begrenzen.

Medizin

Das Dekret vom 29. März 2017 sieht für die Studiengänge Medizin und/oder Zahnmedizin ab dem akademische Jahr 2017-2018 eine Aufnahmeprüfung vor.

Eine Einschreibung für einen der beiden genannten Studiengänge setzt das Bestehen dieser Aufnahmeprüfung voraus. Die Prüfung für das akademische Jahr 2017-2018 findet am Freitag, 8. September 2017 statt. Ort: Brussels Expo, plateau du Heysel, Bruxelles. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Kunststudium

Eine Reihe von Kunsthochschulen organisieren Zulassungsprüfungen. Die Inhalte variieren je nach Kunstfach. Dabei kann folgendes getestet werden:

  • die Eignung für das gewählte Kunstfach (Beispiel: Zeichnen)
  • die Präsentation persönlicher Arbeiten (Beispiel: Design, Mode)
  • die Analyse einer künstlerischen Sujets
  • Motivationsgespräch
  • Eigenschaften wie Kreativität und Phantasie

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