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Ausbildungen von Beschäftigten im Unternehmen

Ziel ist die Verbesserung der Qualifizierung der Arbeitnehmer, auch im Hinblick auf die Sicherung des Wirtschaftsstandorts Ostbelgien. Gesetzliche Grundlage ist der Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 13. Februar 2008 über die Ausbildungsbeihilfen für Arbeitnehmer in Unternehmen. 

 

Welche Arbeitgeber?

Es kommen alle Arbeitgeber in Frage, ausgenommen Institutionen der öffentlichen Hand, Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und Stiftungen. Der Betriebssitz muss sich auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft befinden.  

 

Welche Ausbildungen?

Beihilfen gibt es für zwei Arten von Ausbildungen:

  • spezifische Ausbildungen: Sie sind in erster Linie auf die Tätigkeit im Unternehmen ausgerichtet,

Beispiele: Polyvalenz, Investitionen, firmentinterne EDV, ISO-Zertifizierungen

  • allgemeine Ausbildungen: Sie sind nicht auf eine Tätigkeit im betreffenden Unternehmen ausgerichtet, sondern vermitteln Kompetenzen, die auch auf andere Unternehmen übertragbar sind, und die Vermittelbarkeit der Arbeitnehmer verbessern. Es mûssen mindestens 6 Personen an einer Ausbildung teilnehmen.

Beispiele: Sprachen, EDV (Office), technische Grundausbildungen in CNC, CAD-CAM, usw.

 

Welche Vorteile?

Die Ausbildungsbeihilfe besteht in einem Pauschalbetrag pro Ausbildungsstunde und Arbeitnehmer.

  • KMU: 9 € pro Teilnehmerstunde
  • Großunternehmen: 6 € pro Teilnehmerstunde

Pro Jahr ist der Gesamtbetrag der Beihilfe begrenzt.

  • KMU: 15.000 €
  • Großunternehmen: 20.000 €

Die durchschnittliche Ausbildungsdauer ist begrenzt auf 150 Stunden pro Arbeitnehmer.

 

Welche Formalitäten?

Der Arbeitgeber erstellt die Unterlagen mit den Angaben zum Unternehmen und den Ausbildungen. Der Verwaltungsrat des Arbeitsamtes befindet über den Antrag. Der zuständige Minister genehmigt die Gewährung der Beihilfe. Danach wird eine Konvention abgeschlossen. Vor Beginn der Maßnahme wird eine Anzahlung von 50 % getätigt; der Restbetrag wird nach Abschluss der Maßnahme ausbezahlt.

Nähre Informationen insbesondere in Bezug auf die Prozedur, die Formalitäten und die Unterstützung des Arbeitsamtes erhalten Sie beim Dienst für Betriebsberatung.

Dokumente und Downloads
Faltblatt: Ausbildungshilfen für Arbeitnehmer in Unternehmen (pdf 0,07 MB)
Infos für Arbeitgeber: Ausbildungshilfen für Arbeitnehmer in Unternehmen
2008-02-13: Erlass der Regierung der DG über die Ausbildungsbeihilfen für Arbeitnehmer in Unternehmen (pdf 0,39 MB)
Belgisches Stattsblatt vom 16. Mai 2008
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