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Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

Bezuschusste Vertragsangestellte - BVA

Sie müssen eingetragener Arbeitsuchender sein.

Als Arbeitgeber kommen in Frage:

  • alle öffentlichen Einrichtungen (Beispiele: die Deutschsprachige Gemeinschaft, die Provinz, die Gemeinden usw.),
  • das Schulwesen,
  • gemeinnützige Einrichtungen
  • und alle sonstigen nicht gewerblichen Vereinigungen.

Sie erhalten einen normalen Vollzeit- oder Teilzeitvertrag.

Es gibt keine besonderen Formalitäten. Das Arbeitsamt überprüft lediglich, ob Sie die Bedingungen erfüllen. Mehr Informationen erteilt unser Dienst für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen.

Links
Adressen & Kontakte
Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität


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