Arbeitsbeschaffungsmaßnahme
Bezuschusste Vertragsangestellte - BVA
Sie müssen eingetragener Arbeitsuchender sein.
Als Arbeitgeber kommen in Frage:
- alle öffentlichen Einrichtungen (Beispiele: die Deutschsprachige Gemeinschaft, die Provinz, die Gemeinden usw.),
- das Schulwesen,
- gemeinnützige Einrichtungen
- und alle sonstigen nicht gewerblichen Vereinigungen.
Sie erhalten einen normalen Vollzeit- oder Teilzeitvertrag.
Es gibt keine besonderen Formalitäten. Das Arbeitsamt überprüft lediglich, ob Sie die Bedingungen erfüllen. Mehr Informationen erteilt unser Dienst für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen.
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