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Arbeitslosengeld

Wenn Sie Ihre Arbeit verloren haben, müssen Sie sich zunächst beim Arbeitsamt als Arbeitsuchender eintragen, um überhaupt Anrecht auf Arbeitslosengeld zu erhalten. Die Eintragung muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Diese beginnt 28 Tage vor Ende des Arbeitsvertrags und endet 8 Tage danach. Sie erhalten vom Arbeitsamt eine Eintragungsbescheinigung, die Sie für die nächsten Schritte benötigen.

Mit dieser Eintragungsbescheinigung gehen Sie dann umgehend zu einer Zahlstelle (Hilfszahlstelle für Arbeitslosenunterstützungen - Capac/HfA oder Ihre Gewerkschaft), um den Antrag auf Arbeitslosenunterstützung einzureichen.

Als Beleg dass Sie vorher gearbeitet haben, benötigen Sie eine entsprechende Bescheinigung:

  • Sie waren in Belgien beschäftigt: Ihr Arbeitgeber händigt Ihnen eine Arbeitsbescheinigung C4 aus.
  • Sie waren im europäischen Ausland beschäftigt: Sie müssen Ihre Arbeitsbescheinigung von der dortigen Arbeitsverwaltung (Beispiel: die Bundesagentur für Arbeit in Deutschland) in eine Bescheinigung U1 umwandeln lassen.

Diese Arbeitsbescheinigung (C4 bzw. U1) geben Sie bei Ihrer Zahlstelle ab. Sollte es länger dauern, bis Sie das C4 oder U1 erhalten, gehen Sie trotzdem schon zur Zahlstelle, um innerhalb der Fristen zu bleiben, und reichen Sie diese Dokumente später nach.

Von der Zahlstelle erhalten Sie eine Kontrollkarte, die Sie an jedem Monatsende dort einreichen müssen. Die Zahlstelle erstellt Ihre Akte und sendet diese an das zuständige Büro des Landesamtes für Arbeitsbeschaffung (LfA/ONEM). Dieses befindet über Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld und übermittelt der Zahlstelle die Zahlungserlaubnis oder den Ablehnungsbescheid.

Beachten Sie außerdem Folgendes:

  • Es ist in Ihrem Interesse, alle Formulare vollständig und korrekt auszufüllen, andernfalls schickt das Landesamt für Arbeitsbeschaffung Ihre Akte wieder an die Zahlstelle zurück, und die Auszahlung könnte sich hinauszögern.
  • Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, werden Sie ab dem Tag der Antragstellung entschädigt. Sie sollten also alle notwendigen Schritte innerhalb der vorgeschriebenen Frist (siehe oben) erledigen, selbst wenn Sie noch nicht im Besitz aller erforderlichen Unterlagen sind.
  • Um das Anrecht auf Arbeitslosengeld zu behalten, müssen Sie dem Arbeitsmarkt verfügbar sein und ausreichende Suchbemühungen für eine neue Arbeitsstelle vorweisen können. Die Bewertung dieser Suchbemühungen wird vom Kontrolldienst des Arbeitsamtes vorgnommen.

 

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Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität


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