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Ein wenig Geschichte

Die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens

Das deutschsprachige Gebiet Belgiens bildet den östlichen Zipfel des Landes und grenzt  an Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden. Offiziell wird das Gebiet als „Deutschsprachige Gemeinschaft“ bezeichnet.

Der Norden des Gebiets, mit der Hauptstadt Eupen, ist flächenmäßig kleiner, aber weitaus dichter besiedelt als der sehr ländliche Süden, dem belgischen Teil der Eifel. Norden und Süden trennt eine unbesiedelte Landschaft aus Wald und Hochmoor (das „Hohe Venn“). Das Hohe Venn gehört zu einem recht einzigartigen geschützten Naturpark, der sich teilweise auch auf das französischsprachige Gebiet erstreckt.

Mit rund 74.000 Menschen auf 854 km² ist das deutschsprachige Gebiet der mit Abstand kleinste belgische Landesteil. Viele Deutschsprachige beherrschen mindestens eine der beiden anderen Landessprachen, in der Regel Französisch: ein großer Vorteil, der sich bei der Studienwahl und beruflich bezahlbar macht.

Der Standort DG

In der DG sind rund 2.200 Unternehmen angesiedelt, die annähernd 22.000 Menschen beschäftigen. Die Unternehmenslandschaft ist traditionell sehr mittelständisch geprägt: Es gibt, im Norden wie im Süden, eine Vielzahl von Handwerksbetrieben in den unterschiedlichsten Gewerben.

Wie anderswo auch ist der Dienstleistungssektor am beschäftigungsintensivsten: An erster Stelle steht der Handel, es folgen die öffentliche Verwaltung, die Gesundheitseinrichtungen und das Unterrichtswesen. Die wichtigsten Industrien sind die Metallverarbeitung, das Baufach und die Lebensmittelherstellung.  

Als besondere Standortvorteile wären zu nennen: die Leistungsstärke, Vielseitigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks, die zentrale Lage in Westeuropa, die internationalen Verkehrsanbindungen, das sehr gut entwickelte Berufs- und Ausbildungssystem und eine durch die Naturnähe bedingte hohe Lebensqualität.

Der institutionelle Kontext

Belgien ist ein föderaler Staat mit einem komplexen institutionellen Gefüge. Es gibt zwei Arten von Gebietskörperschaften: die Gemeinschaften und die Regionen. Vereinfacht ausgedrückt: Die Befugnisse der Regionen sind vor allem wirtschaftlicher Art, die der Gemeinschaft personenbezogen.

Die deutschsprachige Gemeinschaft verfügt über die gesetzgebende Autonomie in so wichtigen Bereichen wie Bildung, Beschäftigung, Gesundheit und Kultur. Dementsprechend hat sie ein eigenes Parlament und eine eigene Regierung.

Das Arbeitsamt der DG wurde 2000 per Dekret geschaffen. Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen in den anderen belgischen Landesteilen sind Le FOREM (Wallonien), VDAB (Flandern) und Actiris (Region Brüssel-Hauptstadt).

Unsere Aufgaben

Das Arbeitsamt hat drei große Aufgabenbereiche: die Förderung der Beschäftigung, die Organisation der Berufsausbildung und die Berufsberatung. Hinzu kommen Aufgaben im Zusammenhang mit der Beschäftigungspolitik der Deutschsprachigen Gemeinschaft: Berufsforschung, Arbeitsmarktbeobachtung, beratende Tätigkeiten, Kooperationen in einschlägigen Gremien.

Unsere Dienstleistungen

Es wird unterschieden zwischen Dienstleistungen für Personen und Dienstleistungen für Betriebe.

In erste Linie richtet sich das Arbeitsamt natürlich an Arbeitsuchende, aber zum Publikum gehören auch Beschäftigte, Schüler und Studenten. Allen bietet es persönliche, dem jeweiligen Bedarf entsprechende  Dienstleistungen an: Vermittlung, Arbeitsberatung, Hilfe bei Stellensuche und Bewerbung, Berufs- und Ausbildungsberatung, Berufsinformation und berufliche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Die Zusammenarbeit mit den Betrieben umfasst, neben den klassischen Vermittlungstätigkeiten, auch andere Aufgaben, insbesondere im Rahmen der Betriebsberatung: Qualifizierung der Mitarbeiter, Information und Beratung in Sachen Einstellungs- und Ausbildungsbeihilfen, administrative und pädagogische Hilfe bei der Durchführung von Maßnahmen. 

Unsere Organisation

Das Arbeitsamt ist eine sogenannte Einrichtung öffentlichen Interesses mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Leitung des Arbeitsamtes wird vom Verwaltungsrat ausgeübt. Letzterer setzt sich zusammen aus Vertretern der Sozialpartner, der Gemeinden, des Unterrichtswesens, öffentlicher und privater Bildungsträger und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Das Arbeitsamt unterliegt der Aufsicht des zuständigen Ministers und des Haushaltsministers. Die tägliche Geschäftsführung liegt in den Händen des Geschäftsführenden Direktors.

Dokumente und Downloads
2000-01-17: Dekret zur Schaffung eines Arbeitsamtes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (pdf 0,06 MB)
Belgisches Staatsblatt vom 24. März 2000
2000-01-17: Dekret zur Schaffung eines Arbeitsamtes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (pdf 0,11 MB)
KOORDINIERTE FASSUNG - Stand 16.11.2018
Links
Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung


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