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Bezuschusste Vertragsangestellte (BVA)

Welche Arbeitgeber?

In Frage kommen alle in Ostbelgien ansässigen Institutionen und Einrichtungen der öffentlichen Hand, lokale Behörden, das Schulwesen, gemeinnützige Einrichtungen und sonstige nicht gewerbliche Vereinigungen.

Welche Arbeitnehmer?

In Frage kommen die eingetragenen, nicht beschäftigten (und gegebenenfalls entschädigten) Arbeitsuchenden, einschließlich der Bezieher des Eingliederungseinkommens. Weiterführende Informationen zu den Zugangsbedingungen finden Sie unter folgendem Link: www.ostbelgienlive.be

Welcher Arbeitsvertrag?

Es handelt sich um normale Teilzeit- oder Vollzeitverträge.

Welche Vorteile?

Die Arbeitgeber erhalten einen jährlichen Gehaltszuschuss von der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Es gibt verschiedene Bezuschussungskategorien: Diese sind aufgrund von Kriterien wie der Dauer der Arbeitslosigkeit, dem Schulabschluss und dem Statut des Einzustellenden (entschädigter Arbeitsuchender oder Bezieher des Eingliederungseinkommens) festgelegt. Nachstehend die Beträge:

BVA bei VoGs

  • 15.210 €
  • 21.303 €
  • 26.891 €

BVA bei lokalen Behörden

  • 12.649 €
  • 17.953 €
  • 23.257 €

Welche Formalitäten?

Der Antrag muss beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Abteilung Beschäftigung, gestellt werden.

Mehr Informationen über die Bedingungen in Bezug auf die anerkannten Arbeitgeber, die Zielgruppen, die Beihilfen, Formalitäten usw. erhalten Sie beim Dienst für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen.

Adressen & Kontakte
Weitere Links
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