15 Jahre und älter
Der Teilzeitunterricht in der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Schüler ab 15 Jahren, die die beiden ersten Jahre des Sekundarunterrichts besucht haben oder ab 16 Jahren können dem Teilzeitunterricht folgen. Dieser umfasst pro Woche zwei Tage allgemeinbildenden und berufsbezogenen Unterricht im Teilzeitzentrum und drei Tage Ausbildung in einem Betrieb. Die zwei technischen Sekundarschulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, das Robert-Schuman-Institut in Eupen und das Technische Institut in Sankt Vith bieten diese Schulform an. Das Technische Institut bietet im Rahmen des Teilzeitunterrichts zwei Industrielehren als „Entknocher und Zerleger“ und als „Produktionsarbeiter im Bäckereibetrieb“ an. Die zweijährige Industrielehre vermittelt die beruflichen Kenntnisse um einer entlohnten Tätigkeit als Angestellter oder Arbeiter nachzugehen. Nach Abschluss der Industrielehre wird eine Bescheinigung über die erworbenen Kenntnisse ausgestellt.
Die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand
Ab dem 15. Lebensjahr können Schüler, sofern sie das zweite Jahr der Sekundarschule oder ein drittes berufliches Jahr bestanden haben, eine Lehre aufnehmen. In diesem Fall müssen sie eine/n Lehrlingssekretär/in aufsuchen.
Organisiert wird die mittelständische Ausbildung vom Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleineren und mittleren Unternehmen (IAWM).
Die Lehre verbindet eine praktische Ausbildung im Betrieb mit theoretischen Kursen. Die Kurse finden in den Zentren für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand (ZAWM) statt. Es gibt je ein Zentrum in Eupen und St. Vith.
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