Zulassung zur Berufsausbildung

Wenn Sie an einer Berufsausbildung teilnehmen möchten, müssen verschiedene Zulassungsbedingungen erfüllt sein. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, werden Sie nicht zur Berufsausbildung zugelassen.

Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 13.12.2018 über Berufsausbildungen für Arbeitsuchende

Welche sind die Zulassungsbedingungen?

Sie müssen

  1. Ihren Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben;
  2. beim Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingetragen sein
  • als nicht beschäftigte/r Arbeitsuchende/r, d.h. keiner entlohnten Berufstätigkeit nachgehen oder
  • als verpflichtend eingetragene/r Teilzeitbeschäftigte/r, d.h. unfreiwilliger Teilzeitarbeitnehmer sein
  1. nicht mehr schulpflichtig sein;
  2. nicht das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben;
  3. die Berufsausbildung muss in Ihren Eingliederungsweg passen und für Sie arbeitsmarktrelevant sein.
     

Für welche Berufsausbildungen gelten diese Zulassungebedingungen?

Vom Arbeitsamt organisierte oder anerkannte Berufsausbildungen, z.B. die Ausbildungen, die in den Berufsbildungszentren des Arbeitsamtes organisiert werden oder Ausbildungen, die vom Arbeitsamt anerkannt sind.

Weitere Informationen zu anerkannten Ausbildungen unter Tel. 087 638 900 oder unter [email protected]

Welche sind die Formalitäten?

Sind die Zulassungsbedingungen erfüllt und handelt es sich um eine vom Arbeitsamt organisierte oder anerkannte Berufsausbildung, dann müssen Sie VOR Ausbildungsbeginn

  • einen Antrag auf Berufsausbildung bei Ihrem/Ihrer zuständigen Arbeitsberater/in stellen, bzw. einen Termin vereinbaren unter Tel. 087 638 900 oder [email protected]

oder

  • einen Antrag auf Eigeninitiative beim Arbeitsamt einreichen. Das entsprechende Formular finden Sie hier.

Wichtige Hinweise:

 

Eventuelle Ausbildungskosten (Einschreibgebühren, …) tragen Sie selbst.

Der Ausbildungsträger kann selbst Bedingungen für die Teilnahme festlegen z.B. Mindestkenntnisse in einer Sprache, über ein Abitur verfügen, ... Erkundigen Sie sich rechtzeitig!

Weitere Informationen finden Sie unter den Links.