Fahrlehrer/in

Der Einfachheit halber verwenden wir in unserer Beschreibung die männliche Form, die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.

Berufsbeschreibung

Der Fahrlehrer ist derjenige, der das Fahren von Fahrzeugen (z.B. Auto, Motorrad, Lastwagen oder Bus) lehrt, um die für ihre Benutzung erforderliche Fahrlizenz zu erwerben. Er beaufsichtigt Personen bei Fahrübungen und erklärt Straßenverkehrsvorschriften und Gesetze, die die Versicherung betreffen.

Kompetenzen & Handlungsfelder

  • Perfekter Umgang mit dem jeweiligen Fahrzeug
  • Sich ständig über die verändernden Gesetze auf dem Laufenden halten
  • Die geltenden Gesetze und Sicherheitsregeln einhalten

Soziale Kompetenzen

  • Zuhören können
  • Dialogfähigkeit
  • Autonomie
  • Organisation
  • Begeisterung
  • Geduld
  • Stressbeständigkeit

Zugangsvoraussetzungen

Um Fahrschullehrer zu werden, muss man:

  • 21 Jahre alt sein
  • Einen Führerschein erworben haben, der dem Kurs entspricht, der unterrichtet werden soll (Auto, Motorrad, Lastwagen, Bus usw.)
  • Ein berufliches Eignungszertifikat besitzen. Die Prüfungen werden vom öffentlichen Dienst der Wallonie organisiert (pro Jahr sind 3 Prüfungssitzungen vorgesehen).
  • Die in Artikel 43 des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über Führerscheine vorgesehene ärztliche Untersuchung bestanden haben
  • Im Besitz eines Zeugnisses über "bonne conduite vie et moeurs", Modell II, sein.

Es gibt fünf Arten von Zertifikaten:

  • Das Zertifikat I --> Leiter einer Fahrschule
  • Das Zertifikat II --> Ausbilder im praktischen Unterricht
  • Das  Zertifikat III --> Ausbilder im theoretischen Unterricht
  • Das Zertifikat IV --> Motorradausbilders (mindestens 4 Tage Ausbildung sind erforderlich)
  • Das Zertifikat V --> Lkw-Ausbilder (Sie müssen mindestens das Zertifikat II besitzen)

Andere Beschreibungen und Ausbildungswege

In der Wallonie / Brüssel:

In Deutschland:

 


Übersetzung der Berufsbeschreibung des SIEP (Service d'Information sur les Etudes et les Professions)