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Die Befugnisse des Landesamtes für Arbeitsbeschaffung LfA (ONEm)

Das LfA (Onem) bleibt zuständig für nachstehende Situationen:

  • Sie haben Ihre Arbeit aufgegeben?
  • Sie sind durch eigenes Verschulden entlassen worden?
  • Sie haben eine obligatorische Erklärung nicht abgegeben, oder Sie haben eine verspätete, falsche oder unvollständige Erklärung abgegeben?
  • Sie haben von einem falschen Stempelabdruck Gebrauch gemacht?
  • Sie haben wissentlich Gebrauch von unrichtigen Dokumenten gemacht?
  • Sie haben "schwarz" gearbeitet, Sie haben Ihre Kontrollkarte nicht oder falsch ausgefüllt, Sie haben Ihre papierne Kontrollkarte nicht vorzeigen können?

Lesen Sie hierzu weitere Informationen auf der Internet-Seite des LfA (www.onem.be) das Infoblatt für Arbeitnehmer - T 47.

Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität


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