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Die Konsequenzen einer positiven oder negativen Bewertung

Entweder fällt die Bewertung positiv aus oder sie ist negativ.

 

  • Fällt die 1. Bewertung positiv aus, beziehen Sie weiterhin Arbeitslosenunterstützung.
  • Sie werden jährlich einer weiteren Bewertung Ihrer Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt unterzogen.
  • Fällt die 1. Bewertung negativ aus, wird ein 2. Bewertungsgespräch nach 5 Mona­ten stattfinden.
  • Wenn diese 2. Bewertung Ihrer Suchbemühungen positiv ausfällt, wird ein weiteres Bewertungsgespräch nach 12 Monaten stattfinden, wenn Sie bis dahin noch keine Arbeit gefunden haben.
  • Fällt die 2. Bewertung ebenfalls negativ aus, müssen Sie mit einer Sanktion rechnen. Gemäss Ihrem Statut führt dies zu einer zeitlichen Reduzierung oder zu einer zeitlichen Sperre Ihres Anrechtes auf Arbeitslosenzulage. Eine weitere Kontrolle findet erneut nach 5 Monaten statt.

Mehrere negative Bewertungen können zum endgültigen Ausschluss der Arbeitslosenunterstützung führen.

Was geschieht, wenn Sie nicht zum Bewertungsgespräch erscheinen?

Wenn Sie einem Bewertungsgespräch unentschuldigt fernbleiben werden Sie ein zweites Mal, diesmal per Einschreibebrief, vorgeladen.

Falls Sie auch dieser Vorladung nicht folgen, wird Ihre Abwesenheit einer negativen Bewertung gleichgestellt, es sei denn, Sie rechtfertigen Ihr Fernbleiben innerhalb der nächsten 7 Kalendertage aus gutem Grund. Wird Ihr Motiv vom Kontrolldienst des Arbeitsamtes der DG anerkannt, erhalten Sie eine neue Vorladung.

Können Sie Ihr Fernbleiben nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist entschuldigen, oder wird Ihr Motiv nicht vom Kontrolldienst des Arbeitsamtes der DG anerkannt, werden Sie schriftlich darüber informiert, dass dies eine negative Bewertung zur Folge hat.

Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität


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