Studium in der Französischen Gemeinschaft und Brüssel

Zulassungsbedingungen

Hier erfahren Sie, welche Bedingungen Sie erfüllen müssen, um in der Wallonie oder in Brüssel ein Studium an einer Hochschule oder Universität aufnehmen zu können.

Die Zulassung zum Hochschulstudium

Allgemeine Bedingungen

Die allgemeinen Bedingungen, welche erfüllt werden müssen, um in der Französischen Gemeinschaft oder in Brüssel ein Studium aufnehmen zu können, finden Sie hier: Mes études - Quelles sont les règles générales ?

Besondere Zugangsbedingungen für verschiedene Studiengänge

Die besonderen Bedingungen, welche erfüllt werden müssen, um in der Französischen Gemeinschaft oder in Brüssel bestimmte Studien (z.B. Zivilingenieur, Medizin, …) aufnehmen zu können, befinden sich hier: Mes études - Quelles sont les règles spécifiques ? 

Kenntnis der französischen Sprache

Man beherrscht die Sprache mit zunehmender Studiendauer immer besser und fühlt sich entsprechend sicherer.

Der Kontakt mit den französischsprachigen Kommilitonen ist daher besonders wichtig. Deshalb: häufig das Gespräch mit ihnen suchen.

Studienanwärter, die ihr Abitur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gemacht haben, müssen grundsätzlich keinen Nachweis ihrer Französischkenntnisse erbringen.


Zulassung zum Universitätsstudium

Diplombedingungen

Um zum Bachelorstudium zugelassen zu werden, müssen die Studienanwärter mindestens im Besitz eines Zeugnisses der Oberstufe der Sekundarschule (Abitur) sein. Zeugnisse, die von einem externen Prüfungsausschuss oder einer Fortbildungseinrichtung (Abendschulwesen) ausgestellt wurden, werden ebenfalls anerkannt.

Studienanwärter, die keines der erforderlichen Diplome besitzen, können trotzdem ein Studium an einer Hochschule, Kunsthochschule oder Universität aufnehmen, wenn sie eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie müssen entweder die Zulassungsprüfung für das Studium als Zivilingenieur bestanden haben
  • oder eine Bescheinigung vorweisen können, dass sie eine Zulassungsprüfung bestanden haben, die von den Universitäten oder einem Prüfungsausschuss der Französischen Gemeinschaft organisiert wurde.

Kenntnis der französischen Sprache

Eine zusätzliche Bedingung, um ein Universitäts- oder Hochschulstudium aufnehmen zu können, ist die Kenntnis der französischen Sprache. Als entsprechende Nachweise gelten:

  • eines der oben erwähnten Zeugnisse, also auch ein Abschlusszeugnis der Oberstufe der Sekundarschule (Abitur), das in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ausgestellt wurde
  • eine bestandene Französischprüfung, die von einer oder mehreren Studieneinrichtungen der Französischen Gemeinschaft organisiert wurde.
  • das Bestehen einer der Prüfungen oder Prüfungswettbewerbe für die Zulassung zu einem höheren Studium in der Französischen Gemeinschaft

Studienanwärter, die ihr Abitur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gemacht haben, müssen grundsätzlich keinen Nachweis ihrer Französischkenntnisse erbringen.