Für Schulabgänger

Das Einstiegs­praktikum

Sie sind Schulabgänger haben kein höheres Diplom als das Abitur? Dann kommt das Einstiegspraktikum (EPU) eventuell für Sie in Frage.

Warum ein Einstiegspraktikum?

Das Einstiegspraktikum im Unternehmen bietet arbeitsuchenden Schulabgängern die Möglichkeit, berufliche Erfahrungen zu sammeln und so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Welche Bedingungen müssen die Schulabgänger erfüllen? 

Als Schulabgänger müssen Sie:

  • zu Beginn des Praktikums als nicht beschäftigte Arbeitsuchende beim Arbeitsamt eingetragen sein;
  • Ihren Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben;
  • sich in der sogenannten Berufseingliederungszeit befinden;
  • als gering* oder mittelmäßig** qualifiziert gelten.
     

Welche Arbeitgeber kommen in Frage?

Das Einstiegspraktikum kann in privaten und öffentlichen Unternehmen und bei Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht absolviert werden.

Welche Praktikumsbedingungen?

  • Das Einstiegspraktikum dauert mindestens drei Monate und höchstens sechs Monate.
  • Es muss sich um ein Vollzeitpraktikum handeln, einschließlich einer eventuellen Ausbildung.
  • Es kann frühestens ab dem 76. Tag der Berufseingliederungszeit (Ende des dritten Monats) beginnen, spätestens aber am letzten Tag der Berufseingliederungszeit.
  • Es kann mit einer Ausbildung kombiniert werden.
     

Welche finanziellen Vorteile für den Schulabgänger?

  • Der Arbeitgeber zahlt eine monatliche Prämie von 200 € (nicht sozialbeitragspflichtig).
  • Das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (ONEM/LfA) zahlt zusätzlich eine Praktikumsunterstützung.
     

Mehr Informationen

  • Praktikastellen und Verträge: Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft
  • Praktikumsunterstützung: Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA)

* Gering qualifiziert bedeutet: Der Jugendliche hat die Oberstufe des Sekundarwesens nicht beendet (kein Abitur).

** Mittelmäßig qualifiziert bedeutet: Der Jugendliche hat höchstens ein Diplom der Oberstufe des Sekundarwesens (Abitur)